Cookie-Hinweis

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weitere Informationen.

Nr. 6014

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die von juristischen Personen, also von allen Körperschaften des Privatrechts und den gewerblichen Betrieben der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, zu entrichtende Einkommensteuer. Wie bei der Einkommensteuer gibt es eine Trennung zwischen unbeschränkter Steuerpflicht für die inländischen Körperschaften und beschränkter Steuerpflicht für die ausländischen Körperschaften, die Einkünfte aus Deutschland beziehen. Welche Einkünfte steuerpflichtig sind, richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz; das Körperschaftsteuergesetz enthält in dieser Hinsicht nur einige wenige ergänzende Sonderregelungen.
Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin