Neue Größenklassen für Betriebsprüfung ab 2027
Für die Planung von Betriebsprüfungen ordnet die Finanzverwaltung Unternehmen anhand ihrer Umsätze und Gewinne verschiedenen Größenklassen zu. Unterschieden wird zwischen Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben. Die Einstufung hat insbesondere Auswirkungen auf die Prüfungsdichte und den Umfang von Betriebsprüfungen.
Nach den Vorgaben der Betriebsprüfungsordnung sollen Großbetriebe grundsätzlich regelmäßig und ohne größere zeitliche Lücken geprüft werden. Bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben beschränkt sich der Prüfungszeitraum in der Regel auf maximal drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume.
Mit Schreiben vom 27. April 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die ab dem 1. Januar 2027 geltenden Abgrenzungsmerkmale für die Einteilung der Unternehmen in die Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 neu festgelegt. Gegenüber den seit 2024 geltenden Regelungen wurden insbesondere die Umsatz- und Gewinngrenzen für die Einstufung als Großbetrieb um jeweils fünf Prozent erhöht. Die Schwellenwerte für Mittel- und Kleinbetriebe bleiben hingegen unverändert.