Nr. 8075

Allgemeines

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Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs, acht und zehn Jahren. Folgendes Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht über die nach handels– und steuerrechtlichen Vorgaben zu beachtenden Aufbewahrungspflichten.

Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin