Fortbildung für Sachverständige

Sachverständige beschäftigen sich mit komplexen Fragestellungen. Digitalisierung und Internationalisierung, neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse, Systemneuerungen, Produktvielfalt und neue Arbeitstechnologien sind Herausforderungen, denen sich unsere öffentlich bestellten Sachverständigen täglich stellen. Für sie ist die Fortbildung verpflichtend, aber auch selbstverständlich. 

Fortbildung für öffentlich bestellte Sachverständige

Als öffentlich bestellte Sachverständige nehmen Sie regelmäßig an Fortbildungen teil. Damit erfüllen Sie nicht nur Ihre Pflicht, sondern bleiben automatisch auf dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft Ihres Sachgebiets. Wichtig ist, dass Sie über die für Ihr Bestellungsgebiet maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen und einschlägigen Erfahrungssätze, Methoden und Lehrmeinungen, die als zweifelsfrei richtig und zuverlässig anerkannt sind, informiert sind und diese beherrschen. Zur Fortbildung zählen u. a. 
  • regelmäßige Teilnahme an Kursen, Seminaren und Fortbildungslehrgängen,
  • fachlicher Erfahrungsaustausch, z. B. auf Fachkongressen, Sachverständigentagen, mit Kollegen und einschlägigen Institutionen,
  • Eigenstudium einschlägiger Fachliteratur,
  • ergänzend: einschlägige Referententätigkeit. 
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige entwickeln Sie sich auch im allgemeinen Sachverständigenwissen weiter. Dazu gehören Themen wie z. B.:
  • Gutachtentechnik (Aufbau, Inhalt, Formulierung),
  • Sachverständigenrecht und -praxis,
  • Grundlagen der Sachverständigentätigkeit,
  • Tätigkeit als Gerichts-/Privat-/Schiedsgutachter,
  • Durchführung von Ortsbesichtigungen,
  • Umgang mit Beweisbeschlüssen,
  • Vergütung,
  • Haftung, 
  • Rhetorik und Kommunikation,
  • Büroorganisation (z. B. Umgang mit Beschwerden),
  • Datenschutz und Datensicherheit,
  • IT-Schulungen,
  • Fototechnik,
  • Sprachen (falls es das Sachgebiet erfordert),
  • softskills wie z. B. 
    • Problemlösungskompetenz,
    • Stressresistenz,
    • Kommunikationsfähigkeit,
    • Selbstmanagement.

Auf dem Weg zur öffentlichen Bestellung – Tipps zur Vorbereitung und zur Fortbildung

Es ist ratsam, zunächst eine/n Fachmann/-frau aus der Praxis und die IHK  zu fragen, wie der Weg zur öffentlichen Bestellung mittel- bis langfristig aussehen könnte. Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis umfasst alle in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verschiedener Bestellungskörperschaften (ausgenommen Handwerkskammern). Ggf. gelingt so der eine oder andere Kontakt, um zu netzwerken oder ggf. zu hospitieren. 
Oft haben auch Verbände wie z. B. der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) gute Tipps für Interessenten. Der BVS bietet ein Mentorenprogramm. Dies ist ein Netzwerk aus erfahrenen, angehenden und neu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Kollegialer Erfahrungs- sowie Wissensaustausch findet auf Augenhöhe statt. Die Mentoren können eine Stütze für den Einstieg in die Sachverständigentätigkeit sein. Durch individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung der Mentees werden spezielle Anforderungen an die Sachverständigentätigkeit transparent gemacht. Weitere Informationen unter: https://www.bvs-ev.de/leistungen/nachwuchsfoerderung.
Für eine öffentliche Bestellung müssen  grundlegende Rechtskenntnisse vorhanden sein. Gewöhnlich haben Interessenten für eine öffentliche Bestellung noch wenig bzw. keine praktischen Erfahrungen mit dem Gericht bzw. mit Gerichtsgutachten. Das ist auch kein Hinderungsgrund bestellt zu werden. Allerdings ist die Gerichtsgutachtertätigkeit ein wesentliches Element der öffentlichen Bestellung. So müssen Sachverständige spätestens mit Ihrer öffentlichen Bestellung und Vereidigung in der Lage sein, Gerichtsgutachten erstellen oder mündliche Anhörungen wahrnehmen zu können. Das erfordert gute Vorbereitung und gezieltes Training, was z. B. die Gutachtentechnik, aber auch die Durchführung von Ortsterminen oder das Verhalten vor Gericht angeht.
Zur Vorbereitung auf das Bestellungsverfahren bietet sich daher der Besuch von Grundseminaren im allgemeinen Sachverständigenwissen an, wobei der IHK regelmäßig drei Seminare bis zu einer Bestellung nachzuweisen sind. Geeignete Themen sind z. B.:
  • Gutachtentechnik (Aufbau, Inhalt, Formulierung),
  • Sachverständigenrecht und -praxis,
  • Grundlagen der Sachverständigentätigkeit,
  • Tätigkeit als Gerichts-/Privat-/Schiedsgutachter,
  • Durchführung von Ortsbesichtigungen,
  • Umgang mit Beweisbeschlüssen,
  • Vergütung,
  • Haftung.

Anbieter von Seminaren

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht abschließend. Für Inhalt und Qualität der angebotenen Veranstaltungen übernimmt die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim keine Gewähr. Die Nennung bedeutet keine Empfehlung.

Allgemeine Literatur für Sachverständige 

Auf der Homepage des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) findet sich eine Literaturzusammenstellung zum allgemeinen Sachverständigenwesen. Die Liste ist nicht abschließend.

Kontakt zur IHK

Rufen Sie uns gerne an, schreiben uns eine E-Mail oder nutzen unser  Kontaktformular. Wir beraten Sie!
Stand: Februar 2024