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Nr. 4551666

OS-Plattform zur Streitbeilegung seit 20.07.2025 eingestellt

Die EU hat die Einstellung der sog. OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) beschlossen. Seit 2016 mussten Online-Unternehmer und Online-Marktplätze zwingend auf sie hinweisen.Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Links darauf müssen entfernt werden.
To-Dos für Unternehmen:
  • Prüfen Sie, ob die eigene Website oder die AGB noch auf die OS-Plattform verweisen. Auch Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy usw. sind zu löschen.
  • Prüfen Sie, ob in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung zu den Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde. Falls ja,, muss diese mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag fortbestehen. Informationen und Muster finden Sie hier: Kündigung von Unterlassungserklärungen
  • Stellen Sie sicher, dass die sonstigen Informationspflichten für Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung korrekt sind, vgl. hier: Verbraucherstreitbeilegung
Ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als irreführend gewertet werden und rechtliche Konsequenzen haben.
Zum Hintergrund:
Seit 2016 mussten Onlinehändler auf die sog. OS-Plattform hinweisen.Die Plattform war mit dem Ziel der Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Händlern bei Online-Rechtsgeschäften eingeführt worden. Der Link sollte aktiv verlinkt, also klickbar, und leicht zugänglich sein. Auch gewerbliche Angebote auf Handelsplattformen wie eBay mussten einen “klickbaren” Link zur OS-Plattform enthalten. Ein Hinweis musste auch in AGBs aufgeführt werden, wenn der Unternehmer AGBs verwendet und sich zur Streitschlichtung verpflichtet hat oder verpflichtet war. Die Plattform sollte eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen wollten. Die Online-Streitschlichtungsplattform sollte vor allem auch bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften den Verbraucherschutz stärken.
Da die Plattform zu wenig Resonanz gefunden hat, wurde sie am 20. Juli 2025 eingestellt. Gesetzlich geregelt ist die Einstellung in der Verordnung - EU - 2024/3228.
Stand: 21. Juli 2025

IHK warnt: Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf

Die IHK warnt ihre Mitgliedsunternehmen eindringlich vor gefälschten Rechnungen und Mahnungen über mehrere hundert Euro, die angeblich im Zusammenhang mit der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und der Vergabe eines entsprechenden Zertifikats stehen. Die Schreiben sollen vermeintlich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stammen.
Aktuell gibt es bei den Fake-Rechnungen eine neue Eskalationsstufe: Nichtzahler erhalten jetzt eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Negativ-Einträgen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa). Um Druck zu erzeugen, sind den Zahlungsaufforderungen amtlich wirkende Anschreiben eines angeblichen Obergerichtsvollziehers beigefügt, inklusive gefälschtem Dienstsiegel und -wappen. Die Zahlungen sollen auf spanische oder italienische Konten gehen, erkennbar an der IBAN mit dem Ländercode ES oder IT. „Die Schreiben sind täuschend echt aufgemacht und überzeugen in Aufmachung und Sprache“, meint die IHK-Beraterin Helga Conrad.
Weder die BGN noch die DGUV sind Absender der Forderungen und es besteht kein Zahlungsanspruch. Die IHK empfiehlt, Rechnungen auch in Urlaubszeiten sorgfältig zu prüfen. „Schauen Sie genau hin und achten Sie auf dubiose Details“, rät Conrad. Betroffene Unternehmen können sich im Zweifel an ihre IHK wenden.

Angebliche Forderungen des Bundeszentralamts für Steuern: IHK warnt vor neuer E-Mail-Betrugsmasche

Die IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region sind aktuell von einer neuen Betrugsmasche betroffen. Aktuell werden per E-Mail offiziell wirkende Schreiben an Gewerbetreibende in der Region verschickt, die unter dem Briefkopf des Bundeszentralamts für Steuern einen angeblichen Säumniszuschlag für eine verspätet abgegebene Steuererklärung geltend machen. Dieser soll knapp 500 Euro betragen. Zuzüglich Umsatzsteuer werden über 660 Euro von den Gewerbetreibenden verlangt.
„Diese Schreiben stammen nicht von den Finanzbehörden“, macht IHK-Jurist Robert Alferink klar. „Das Schreiben stellt fälschlich dar, dass das Bundeszentralamt für Steuern für den Forderungseinzug gegenüber säumigen Steuerzahlern zuständig sei.“ Alferink rät, die Schreiben zu ignorieren und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. „Der Betrugsversuch wird offenbar, wenn man sich die Bankverbindung anschaut, über die der vermeintliche Säumniszuschlag gezahlt werden soll. Eine deutsche Finanzbehörde wird niemals eine spanische IBAN und damit eine spanische Bankverbindung nutzen“, so Alferink.
Unternehmen, die auf die gefälschte Zahlungsaufforderung hin eine Zahlung getätigt haben, können sich an die IHK wenden. In unregelmäßigen Abständen gelingt es den Ermittlungsbehörden, die Täter im Ausland zu stellen. Soweit die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hiervon Kenntnis erhält, kann können die einzelnen IHKs ihre Mitgliedsunternehmen hierüber informieren, damit Ansprüche geltend gemacht werden können. „Wahr ist aber auch,“ so Alferink, „dass in vielen Fällen das Geld weg ist“.

IHK warnt vor Betrugsmasche – Angebliche DIHK-E-Mail ist krimineller Phishing-Versuch

Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt vor einer aktuellen Phishing-Masche, die viele Mitgliedsunternehmen betrifft. In einer vermeintlich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) versandten E-Mail werden die Adressaten aufgefordert, ihre Kontaktdaten zu aktualisieren. Angeblich erfolgt dies, um den Betrieb über neue Gesetze in Bezug auf das „UBO-Register auf dem Laufenden zu halten“. Ansonsten wird dem Betrieb mit einer Sperrung im Register gedroht. Absender der Mail ist die E-Mail-Adresse „kammerdihk@online.de“.
Hierbei handelt es sich um einen offensichtlichen Versuch zum Abgreifen von Daten und im schlimmsten Fall zum Infiltrieren der Datensysteme von Mitgliedsunternehmen. „Die DIHK hat keine E-Mail mit diesem Inhalt versandt und würde dies auf diesem Weg auch nicht tun“, macht IHK-Jurist Robert Alferink deutlich. „Der ganze in der E-Mail dargestellte Sachverhalt ist frei erfunden.“
Betroffene sollten bereits aufgrund des unüblichen Mailabsenders skeptisch sein. Eine E-Mail der DIHK oder auch der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim ist stets mit vollständiger Signatur verbunden. Unternehmen, die bereits auf den Link geklickt und eventuell weitere Daten eingegeben haben, sollten erwägen einen Fachdienstleister für IT-Sicherheit zu kontaktieren.

IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern: Angelika Pölking erneut Vorsitzende

„Mit einer Gesamtsteuerbelastung von rund 30 Prozent ist Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig. Wichtiger denn je ist deshalb, die Gesamtsteuerbelastung auf mindestens 25 Prozent zu senken“, erklärte Angelika Pölking, die wiedergewählte Vorsitzende des IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern, im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Ausschusses.
Zuvor waren Angelika Pölking, J. H. Pölking GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Osnabrück, zur Vorsitzenden und Ilona Grönniger, Gehring & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lingen, zur stellvertretenden Vorsitzenden für die neue Wahlperiode 2024 – 2028 gewählt worden. Beide Wahlen erfolgten einstimmig.
In der Sitzung stellte Arne Reinecker, Sprecher Steuern und öffentliche Finanzen der IHK Niedersachsen (IHKN), die steuerpolitische Agenda der IHK-Organisation vor. „Für Unternehmen muss der Standort Deutschland wieder attraktiver werden. Wichtige Bausteine hierfür sind u. a. Verbesserungen der Verlustverrechnung, Beibehaltung der während der Corona-Zeit wieder eingeführten degressiven Abschreibung sowie der Abbau von Steuerbürokratie“, betonte Reinecker.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.