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Nr. 4551666

Ankündigung: Änderung der Sachverständigenordnung beabsichtigt

Die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a, S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO). Daher kann hier bis zum 14. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.

IHK warnt: Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf

Die IHK warnt ihre Mitgliedsunternehmen eindringlich vor gefälschten Rechnungen und Mahnungen über mehrere hundert Euro, die angeblich im Zusammenhang mit der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und der Vergabe eines entsprechenden Zertifikats stehen. Die Schreiben sollen vermeintlich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stammen.
Aktuell gibt es bei den Fake-Rechnungen eine neue Eskalationsstufe: Nichtzahler erhalten jetzt eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Negativ-Einträgen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa). Um Druck zu erzeugen, sind den Zahlungsaufforderungen amtlich wirkende Anschreiben eines angeblichen Obergerichtsvollziehers beigefügt, inklusive gefälschtem Dienstsiegel und -wappen. Die Zahlungen sollen auf spanische oder italienische Konten gehen, erkennbar an der IBAN mit dem Ländercode ES oder IT. „Die Schreiben sind täuschend echt aufgemacht und überzeugen in Aufmachung und Sprache“, meint die IHK-Beraterin Helga Conrad.
Weder die BGN noch die DGUV sind Absender der Forderungen und es besteht kein Zahlungsanspruch. Die IHK empfiehlt, Rechnungen auch in Urlaubszeiten sorgfältig zu prüfen. „Schauen Sie genau hin und achten Sie auf dubiose Details“, rät Conrad. Betroffene Unternehmen können sich im Zweifel an ihre IHK wenden.

Angebliche Forderungen des Bundeszentralamts für Steuern: IHK warnt vor neuer E-Mail-Betrugsmasche

Die IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region sind aktuell von einer neuen Betrugsmasche betroffen. Aktuell werden per E-Mail offiziell wirkende Schreiben an Gewerbetreibende in der Region verschickt, die unter dem Briefkopf des Bundeszentralamts für Steuern einen angeblichen Säumniszuschlag für eine verspätet abgegebene Steuererklärung geltend machen. Dieser soll knapp 500 Euro betragen. Zuzüglich Umsatzsteuer werden über 660 Euro von den Gewerbetreibenden verlangt.
„Diese Schreiben stammen nicht von den Finanzbehörden“, macht IHK-Jurist Robert Alferink klar. „Das Schreiben stellt fälschlich dar, dass das Bundeszentralamt für Steuern für den Forderungseinzug gegenüber säumigen Steuerzahlern zuständig sei.“ Alferink rät, die Schreiben zu ignorieren und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. „Der Betrugsversuch wird offenbar, wenn man sich die Bankverbindung anschaut, über die der vermeintliche Säumniszuschlag gezahlt werden soll. Eine deutsche Finanzbehörde wird niemals eine spanische IBAN und damit eine spanische Bankverbindung nutzen“, so Alferink.
Unternehmen, die auf die gefälschte Zahlungsaufforderung hin eine Zahlung getätigt haben, können sich an die IHK wenden. In unregelmäßigen Abständen gelingt es den Ermittlungsbehörden, die Täter im Ausland zu stellen. Soweit die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hiervon Kenntnis erhält, kann können die einzelnen IHKs ihre Mitgliedsunternehmen hierüber informieren, damit Ansprüche geltend gemacht werden können. „Wahr ist aber auch,“ so Alferink, „dass in vielen Fällen das Geld weg ist“.

IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern: Angelika Pölking erneut Vorsitzende

„Mit einer Gesamtsteuerbelastung von rund 30 Prozent ist Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig. Wichtiger denn je ist deshalb, die Gesamtsteuerbelastung auf mindestens 25 Prozent zu senken“, erklärte Angelika Pölking, die wiedergewählte Vorsitzende des IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern, im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Ausschusses.
Zuvor waren Angelika Pölking, J. H. Pölking GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Osnabrück, zur Vorsitzenden und Ilona Grönniger, Gehring & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lingen, zur stellvertretenden Vorsitzenden für die neue Wahlperiode 2024 – 2028 gewählt worden. Beide Wahlen erfolgten einstimmig.
In der Sitzung stellte Arne Reinecker, Sprecher Steuern und öffentliche Finanzen der IHK Niedersachsen (IHKN), die steuerpolitische Agenda der IHK-Organisation vor. „Für Unternehmen muss der Standort Deutschland wieder attraktiver werden. Wichtige Bausteine hierfür sind u. a. Verbesserungen der Verlustverrechnung, Beibehaltung der während der Corona-Zeit wieder eingeführten degressiven Abschreibung sowie der Abbau von Steuerbürokratie“, betonte Reinecker.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.