Nr. 4551666

IHK-Vollversammlung warnt: Erbschaftsteuer darf Unternehmensnachfolgen nicht gefährden

Die Erbschaftsteuer darf Unternehmensnachfolgen im Mittelstand nicht erschweren. Das betonte IHK-Präsident Uwe Goebel in der aktuellen Sitzung der Vollversammlung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Das Unternehmergremium befasste sich mit dem Thema, da in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten ist und in der Folge eine Verschärfung der Steuer befürchtet wird. „Wenn Betriebsvermögen künftig schneller steuerpflichtig werden sollte, träfe dies grundsätzlich Unternehmen, deren Vermögen in Maschinen, Gebäuden oder Lizenzen gebunden ist – denn Betriebsvermögen liegt nicht einfach auf dem Konto. Damit würde eine Verschärfung der Erbschaftssteuer Unternehmensnachfolgen erschweren und Arbeitsplätze und Wertschöpfung gefährden“, sagte IHK-Präsident Uwe Goebel.
Ilona Grönniger erklärte in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende des IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern, dass Familienunternehmen auf verlässliche und planbare Rahmenbedingungen angewiesen sind. „Aus Sicht der Wirtschaft müssen die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen erhalten bleiben.“ Konkret bemängelte Grönniger, die zugleich Steuerberaterin ist, die hohe Komplexität des geltenden Rechts sowie die derzeitigen Regelungen zur Unternehmensbewertung. Nach ihrer Einschätzung werden Unternehmen für steuerliche Zwecke häufig deutlich höher bewertet als es ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.
Grönniger stellte vor diesem Hintergrund ein Positionspapier der DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 462 KB) zur Erbschaftssteuerreform vor. Danach stehen vor allem die Beibehaltung der Verschonung von Betriebsvermögen, weniger Bürokratie sowie praxistauglichere Regelungen für Unternehmensnachfolgen Im Fokus einer möglichen Reform.
Die praktischen Konsequenzen für ein mittelständisches Familienunternehmen machte Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Ehrenmitglied der IHK-Vollversammlung, deutlich. Er erläuterte, dass zusätzliche, überzogene Erbschaftssteuergestaltungen die Fortführung eines etablierten mittelständischen Betriebs gefährden können. „Die bisherigen Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen sind kein steuerliches Privileg. Betriebsvermögen dient nicht dem privaten Konsum, sondern bildet die Grundlage für Investitionen, Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung“, so von Landsberg-Velen.

Vorsicht: Phishing-Welle trifft Unternehmen

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt vor betrügerischen E-Mails, die bundesweit im Umlauf sind und seriös wirken. Die Nachrichten tragen den gefälschten Absender IHK und sind mit dem IHK-Logo versehen. Unter Betreffzeilen wie „Formelle Mitteilung zur Aktualisierung Ihrer Unternehmensdaten“ oder "Sachstandsmitteilung zu Unternehmensdaten" wird behauptet, dass die „Überprüfung sowie die Aktualisierung der bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegten Unternehmensdaten bislang noch nicht abgeschlossen wurde“. Die Betrüger drängen Unternehmen zu einer Reaktion innerhalb von 24 Stunden und drohen andernfalls mit Sanktionen und Bußgeldern.
Die IHK stellt klar: Die Phishing‑Varianten im Namen der IHK oder auch der DIHK tauchen in immer neuen Formen auf, wirken – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – meist authentisch und verfolgen ausschließlich betrügerische Absichten. Stets geht es darum, dass Empfänger vermeintlich ihre Unternehmensdaten aktualisieren sollen. Dabei handelt es sich fast immer um Versuche, Daten abzugreifen. „Offizielle Mitteilungen der IHKs enthalten keine Drohungen, keine 24‑Stunden‑Fristen und fordern niemals zur Eingabe von Bankdaten über Links in E‑Mails auf. Klicken Sie bei entsprechenden Anforderungen daher keinesfalls auf die in solchen E‑Mails enthaltenen Links“, meint Helga Conrad, Beraterin bei der IHK. Wer sensible Informationen preisgebe, riskiere den Missbrauch seiner Unternehmens- und Zahlungsdaten.
Unternehmen wird empfohlen, die E-Mails sofort zu löschen und bei Zweifeln ihre IHK zu kontaktieren. Betroffene können sich auf unserer Website über aktuelle Warnmeldungen vor Fakes, Phishing, Formularfallen und Rechnungsschwindel informieren.

Ankündigung: Änderung der Sachverständigenordnung beabsichtigt

Die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a, S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO). Daher kann hier bis zum 14. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.