Mahnbescheide: Amtsgericht Uelzen ist Zentrales Mahngericht
Das Mahnverfahren gibt einem Gläubiger die Möglichkeit, für gewisse Ansprüche in einem vereinfachten, kostensparenden Verfahren (im Gegensatz zum Zivilprozess ohne mündliche Verhandlung) einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Häufig genutzt wird es auch, um eine drohende Verjährung zu verhindern.
In Niedersachsen müssen alle gerichtlichen Mahnbescheide ausschließlich bei dem Amtsgericht Uelzen beantragt werden. Alle gerichtlichen Mahnverfahren werden zentral bearbeitet, dies sind rund 550 000 Mahnverfahren pro Jahr.
Seit der Umstellung auf das automatisierte Mahnverfahren können Mahn- und Vollstreckungsbescheide schon nach wenigen Tagen erlassen und zugestellt werden. Dies spart Zeit und Geld – sowohl beim Gläubiger, der seine Forderungen schneller durchsetzen kann, als auch beim Gericht, das weniger Personal für die Arbeiten einsetzen muss und damit den Landeshaushalt entlastet.
Statt des bisherigen Vordruckes ist ein neues maschinenlesbares Formular ausreichend. Vor Verfahrensbeginn muss kein Kostenvorschuss mehr eingezahlt werden. "Großantragsteller" oder Rechtsanwälte können die Anträge auch im Wege eines elektronischen Datenträgeraustausches an das zentrale Mahngericht übermitteln.
Mahnbescheide können auch unter http://www.online-mahnantrag.de über das Internet beantragt werden. Ohne jeglichen Papierausdruck kann der Mahnbescheid online jedoch nur beantragt werden, wenn eine digitale Signaturkarte verfügbar ist, z. B. die Chamber Card. Nähere Informationen zur digitalen Signatur erhalten Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de. Dort finden Sie auch Ansprechpartner sowie Kontaktdaten (Faxnummer etc.)!