IHK-Schiedsgericht

Das Schiedsgericht bei der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim entscheidet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wenn seine Zuständigkeit zwischen den Parteien unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs rechtsgültig vereinbart ist oder wenn beide Parteien der IHK gegenüber schriftlich erklären, dass sie sich dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen wollen. Verhandlungen vor dem Schiedsgericht sind nicht öffentlich.
Die Schiedsgerichtsordnung wurde am 02.10.2013 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) öffentlich bekannt gemacht. Sie ist damit am 03.10.2013 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Schiedsgerichtsordnung in der Fassung vom 2. Dezember 1982, geändert durch Vollversammlungsbeschluss vom 28. September 2010, außer Kraft getreten.
Muster einer Schiedsvereinbarung:
Für Vereinbarungen empfiehlt die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim folgenden Wortlaut:
(Bezeichnung der Parteien) haben heute in gesonderter Urkunde einen Vertrag über (genaue Bezeichnung des Vertragsgegenstandes) vereinbart. Alle Streitigkeiten, die sich in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch das Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim nach der jeweils dafür geltenden Schiedsgerichtsordnung entschieden.
(Ort, Datum, Unterschriften)
(Hinweis: Die Schiedsvereinbarung bedarf bei Beteiligung eines Verbrauchers der Schriftform (§ 126 BGB) und darf andere Regelungsinhalte als solche, die sich auf das schiedsgerichtliche Verfahren beziehen, nicht enthalten. Die Schriftform kann durch elektronische Form ersetzt werden. Ist kein Verbraucher beteiligt, reicht die Textform aus.)