Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 6790562

Darlehensvermittler

© KI generiert

Ab 20. November 2026 müssen Vermittler/-innen von Verbraucherdarlehen für die Gewerbeerlaubnis nicht mehr nur zuverlässig sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben, sondern auch ihre Sachkunde nachweisen. Außerdem müssen sie sich im Vermittlerregister eintragen lassen und sich regelmäßig weiterbilden. Dafür wird ein neuer § 34k Gewerbeordnung (GewO) eingeführt. Die Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ist bereits in Kraft getreten.

© scharfsinn86@AdobeStock

Autohäuser stellen mehr und mehr vom Händlermodell auf das sog. Agenturmodell um. Wenn sie gleichzeitig zum Auto die Finanzierung vermitteln, dürfen sie das weiterhin tun, brauchen dafür aber dann die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO als Darlehensvermittler.

Jennifer Rellmann
Recht und Steuern
Sachbearbeiterin Gewerbeerlaubnisse