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Nr. 350

Handels- und Gewerberecht

Das Handelsrecht ist ein für den Kaufmann geltendes Sonderrecht, das sich im HGB, seinen Nebengesetzen und Verordnungen und in weiteren verwandten Rechtsnormen äußert. In gewissem Umfang gehören auch Gewohnheiten und Bräuche dazu.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit - mit gewissen Einschränkungen. Die Aufnahme einiger gewerblicher Tätigkeiten bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Wir unterstützen Sie, indem wir Stellungnahmen gegenüber Gerichten und Behörden abgeben, Unterrichtungsverfahren durchführen oder bei rechtlichen Fragen informieren.
Thomas Reyl
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Geschäftsbereichsleiter, Mitglied der Geschäftsführung