Pflichtmedien für Ausschreibungen
Öffentliche Ausschreibungen, deren geschätzte Auftragswerte die derzeit durch die Verordnung (EG) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011 festgelegten Schwellenwerte überschreiten, sind von allen öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verpflichtend im Supplement zum Amtsblatt der EU, Tenders Electronic Daily (TED), zu veröffentlichen. Daneben - und zeitlich gesehen danach - können diese Ausschreibungen auch in einem nationalen Medium bekanntgemacht werden. Hinsichtlich der Verpflichtung, hierfür ein bestimmtes Veröffentlichungsorgan zu wählen, gelten jedoch in jedem Bundesland andere Regelungen. So müssen in einigen Bundesländern Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte in einem vorgegebenen Medium bekanntgegeben werden. Teilweise bestehen sogar unterschiedliche Regelungen je nach Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesauftraggeber, Kommunen sowie sonstige Auftraggeber.
Eine einfache Regel gilt für die Ausschreibungen der Vergabestellen der Bundesverwaltung. Dazu zählen die Bundeswehr, Bundesministerien, Bundesanstalten oder Bundesämter. Ebenso fallen darunter die Vergabeverfahren der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes, wie etwa dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern. Diese sind verpflichtet auf dem Portal des Bundes zu veröffentlichen.
Eine einfache Regel gilt für die Ausschreibungen der Vergabestellen der Bundesverwaltung. Dazu zählen die Bundeswehr, Bundesministerien, Bundesanstalten oder Bundesämter. Ebenso fallen darunter die Vergabeverfahren der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes, wie etwa dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern. Diese sind verpflichtet auf dem Portal des Bundes zu veröffentlichen.
Im Downloadbereich auf der rechten Seite finden Sie eine Übersicht der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg über die Pflichtmedien für Ausschreibungen.