21.10.2026: Webinar Neue EU-Vorgaben zur Geldwäscheprävention und zum Transparenzregister
Ab dem 10.07.2027 gilt mit der Geldwäsche-Verordnung erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gegenstand der neuen Verordnung sind insbesondere zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Auch aus den weiteren Regelungen der Geldwäsche-Verordnung sowie aus der Geldwäsche-Richtlinie ergeben sich neue oder gegenüber bisher geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an Unternehmen aus Industrie und Handel.
In dem Webinar am 21.10.2026, 9:30 bis ca. 11:00 Uhr, gibt Rechtsanwalt Till Komma, Kanzlei CMS, Frankfurt, einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldung ist ab sofort über diesen Link möglich.