Teure Tricks mit dem Handelsregister: Warnung vor dubiosen Rechnungen

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt vor dubiosen Rechnungen der Scheinfirma HGBR aus Osnabrück.
Die HGBR versendet vermeintliche Bescheide über mehrere hundert Euro. Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um einen förmlichen Gebührenbescheid, den die Adressaten aufgrund der Veröffentlichung eines Handelsregistereintrags oder einer Änderung erwarten.
Nicht nur die Absender-Bezeichnung „Handels- und Gewerberegister“ als auch die genannte Adresse „Kollegienwall 67, Osnabrück“ suggerieren die Echtheit des Bescheids. Denn das Amtsgericht Osnabrück, als Registergericht, befindet sich tatsächlich am Kollegienwall. Auch durch den Abdruck eines halben Bundesadlers, des Eintragungstextes und Bezeichnungen wie „Rechnung“, „Amtsgericht Osnabrück“ und Nennung des gerichtlichen Aktenzeichens „HR...“ wird in dreister Weise versucht, betroffene Unternehmen zu täuschen und abzuzocken.
Tatsächlich existiert weder die HGBR unter der angegebenen Adresse, noch gehört die aufgeführte Internetseite „www.handelsregister.de“ der HGBR. Tatsächlich handelt es sich dabei um den behördlichen Internetauftritt. Die Kontoverbindung führt zu einer ausländischen Bank.
Die IHK rät betroffenen Unternehmen, auf keinen Fall zu zahlen und die Originale zur Einleitung rechtlicher Schritte an die IHK weiterzuleiten. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) werden Abmahnungen ausgesprochen oder wie in diesem Fall die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Als Betroffene sollten Unternehmen auch selbst Strafanzeige stellen.

Grundsätzlich gilt: Auch behördlich gestaltete Rechnungen und Formulare gründlich prüfen. In Zweifelsfällen die Echtheit bei der angegebenen Behörde bestätigen lassen oder Informationen bei Ihrer IHK einholen.