IHK warnt vor neuer Schwindelmasche bei Registereintrag
Da Unternehmensdaten allgemein zugänglich sind, werden Gewerbetreibende oft Zielscheibe bestimmter Täuschungsmethoden. Viele dubiose Anbieter nutzen z. B. Handelsregistereintragungen oder Markenanmeldungen, um unter Vortäuschung einer amtlichen Rechnung hohe Geldbeträge zu kassieren.
Seit Mitte August häufen sich bei den IHKs Beschwerden über ein vermeintliches Unternehmen, das für die Eintragung in ein inoffizielles Firmenregister eine Eintragungsgebühr von 200 Euro verlangt. Dabei erinnert nicht nur die Gestaltung stark an ein behördliches Schreiben, sondern auch die angeführten Paragraphen verstärken diesen Eindruck. Die Formulierung selbst ist äußerst merkwürdig.
Es handelt sich dabei um eine bislang unbekannte und für die IHK neue Art der Formularfalle. Unter Formularfallen versteht man grundsätzlich Angebote für Dateieinträge, wobei die Angebotsformulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen. Im Unterschied zu den bekannten Fällen wird in diesem Schreiben nicht auf einen bestehenden Kontakt, einen Vertrag oder auf ein Telefonat Bezug genommen, sondern man beruft sich auf eine interne Firmenregisterordnung.
Betroffenen Firmen wird geraten, den geforderten Betrag auf keinen Fall zu zahlen und auch andere Schreiben, Rechnungen und Zahlungsaufforderungen genau zu prüfen, bevor Geld überwiesen oder Aufträge unterzeichnet werden.
Tipps, um Formularfallen zu erkennen, gibt der Flyer unter "Weitere Informationen".
Stand: August 2017