Ein besonderer hoheitlicher Akt: IHK bestellt und vereidigt Sachverständigen

Am 16. Dezember 2025 nahm IHK-Vizepräsident Jan-Felix Simon in den Räumen der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim dem Sachverständigen Prof. Dr. David Florysiak aus Osnabrück den Eid ab und überreichte ihm seine Bestellungsurkunde für das Sachgebiet „Wertpapiere und Derivate, Börsenwesen“.
Die IHK würdigte dieses besondere Ereignis mit einer kleinen feierlichen Zeremonie im Beisein seiner Familie. Zu den ersten Gratulanten gehörten neben Simon auch Robert Alferink, Projektleiter Recht und Steuern, sowie IHK-Beraterin Helga Conrad, die den Sachverständigen auf seinem Weg zur Vereidigung eng begleitet hat.
Auf die Frage, was ihn dazu bewegt habe, sich durch die IHK öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen, meint er:
„Mich hat die mit der Bestellung verbundene Verantwortung und mein Qualitätsanspruch motiviert. Die IHK knüpft die Bestellung an klar definierte fachliche Anforderungen: Erwartet werden ungewöhnlich breite und zugleich vertiefte Kenntnisse der Geld- und Kapitalmärkte, weil die Fragestellungen häufig komplex sind und viele Faktoren zusammenwirken.”
Und was macht ein Sachverständiger für "Wertpapiere und Derivate, Börsenwesen" eigentlich? Das Sachgebiet “Wertpapiere und Derivate, Börsenwesen” gehört im Wesentlichen zum Bereich der Kapitalanlagen und ist damit ein wichtiger Bestandteil der privaten Finanzplanung. Immer dann, wenn es um Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate oder Derivate geht und Fragen auftauchen wie: Was war ein Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt wert? Welche Risiken stecken darin? Wie lief ein Börsengeschäft tatsächlich ab? Sind Abrechnungen und Berechnungen nachvollziehbar? hilft der Sachverständige dabei, diese Punkte objektiv und verständlich zu klären. Das umfasst auch die Bewertung typischer Geld- und Kapitalanlagen sowie damit verbundener Finanzierungen/Leasing- und Beteiligungsmodelle einschließlich der dazugehörigen Beratungs- und Planungsleistungen im Rahmen von Vermögensanalysen und Vermögensauseinandersetzungen.
Warum bestellt und vereidigt die IHK überhaupt Sachverständige? Die Bezeichnung “Sachverständiger” ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen. Zur Abgrenzung sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor, die von einer unabhängigen und neutralen Organisation wie der IHK erfolgt. In Deutschland sind rund 7000 Sachverständige in fast 250 Sachgebieten durch IHKs öffentlich bestellt. Diese sind im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis abrufbar.

Experten unterschiedlichster Fachgebiete haben die Chance, sich als Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen. Sind Sie besonders sachverständig? Dann vereinbaren Sie jetzt online ein Beratungsgespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin Helga Conrad bei der IHK in Osnabrück.