Welche Regeln gelten für den Zugang von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten zu den Reglementierten Berufen?
In Deutschland gibt es reglementierte Berufe. In diesen reglementierten Berufen dürfen Fachkräfte nur dann arbeiten, wenn sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Das gilt zum Beispiel für Pflegefachkräfte, Ärzte, Lehrer, Ingenieure und Rechtsanwälte. Es gilt auch für bestimmte Beamte im öffentlichen Dienst und für Meister im Handwerk, wenn sie als selbstständige Unternehmer tätig sind.
Personen mit einer ausländischen Qualifikation aus Nicht-EU-Staaten, die in einem reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten, brauchen eine volle Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses. In reglementierten Berufen ist neben dieser vollständigen Anerkennung der Berufsqualifikation in der Regel auch die Erteilung einer Berufszulassung notwendig. Für die Berufsausübungserlaubnis gelten – je nach Beruf – spezifische Voraussetzungen.