Neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Osnabrück
Die neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren des Landes Niedersachsen nahm am 1. Juli 2025 ihren Dienst am Standort Osnabrück auf.
In einer Übergangsphase bis Ende 2025 wird die Antragsstellung sowohl bei der neuen Zentralstelle als auch bei den kommunalen Ausländerbehörden möglich sein. Ab dem 01.01.2026 gilt die alleinige Zuständigkeit der Zentralstelle.
Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG läuft nach einer festgelegten Schrittfolge ab und ist mit festen Fristen versehen. Jedes Unternehmen kann mit Vollmacht der betroffenen Fachkraft für 411 € ein solches Verfahren anstoßen.
Unsere IHK erwartet von der neuen Zentralstelle eine spürbare Vereinfachung und Digitalisierung der Fachkräftezuwanderung. IHK-Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftspolitik Frank Hesse erklärt: „Wir plädieren an die Unternehmen, die Einrichtung der neuen Zentralstelle zum Anlass zu nehmen, in Zukunft verstärkt beschleunigte Fachkräfteverfahren anzustoßen. Von dem sich gegenwärtig im Aufbau befindlichen Team, geplant wird vorerst mit 30 Mitarbeitern, erwartet wir einen spürbaren Anstieg der Zahlen. Es müssen deutlich mehr Fachkräfte in unsere Region kommen, um dem Fachkräftemangel – in den kommenden fünf Jahren rechnen wir mit 4.000 fehlenden Personen pro Jahrgang in unserer Region - effektiv zu begegnen!“