Welche Voraussetzungen gelten für die Genehmigung einer „kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung“?
Die Bundesagentur für Arbeit legt für bestimmte Wirtschaftsbranchen beziehungsweise Berufe Kontingente fest. Seit dem 1. März 2024 können im Rahmen dieser Kontingente Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter den folgenden Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
- regelmäßige Wochenarbeitszeit von mind. 30 Stunden
- Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
- Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
- Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
- Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
- Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer nach dieser Regelung beschäftigen
- bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen