Welche Regeln gelten für die Erwerbszuwanderung von berufserfahrenen Personen aus dem Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss?

Für IKT-Fachkräfte gibt es eine Sonderregelung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Sie ermöglicht Spezialisten die Einreise und Beschäftigung in Deutschland auch ohne formalen Berufs- oder Hochschulabschluss, wenn sie über eine ausreichende Berufserfahrung verfügen. Seit November 2023 können die Spezialisten sogar eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie die nötige Berufspraxis nachweisen können.
Aufenthaltstitel (nach § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV)
  • Bewerber müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten fünf Jahre vorweisen können.
  • Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IKT-Fachkraft in Deutschland vorliegen.
  • Bruttojahresgehalt in Höhe von 43.470 € und bei Personen über 45 Jahren 53.130 € (Jahr 2025)
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Blaue Karte EU (nach § 18g AufenthG)
  • Bewerber müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IKT-Bereich innerhalb der letzten sieben Jahre vorweisen können.
  • Qualifikationsangemessene Beschäftigung in Deutschland
  • Das jährliche Bruttogehalt muss mindestens 43.759,80 € (Jahr 2025) betragen.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Die Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, um die Einreise und Beschäftigung von IKT-Fachkräften zu erleichtern.
Eine Übersicht der möglichen Aufenthaltstitel für IT-Fach- und Führungskräfte mit und ohne formalen Bildungsabschluss aus Drittstaaten bietet das Make it in Germany-Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland an.