Neue Informationspflicht ab 2026: Arbeitgeber müssen auf Beratungsangebot „Faire Integration“ hinweisen
Mit dem neuen § 45c Aufenthaltsgesetz kommt ab dem 1. Januar 2026 eine Informationspflicht auf Arbeitgeber zu, die Fachkräfte aus Drittstaaten anwerben. Ziel der Informationspflicht ist, dass Beschäftigte aus dem Ausland von Anfang an wissen, wo sie Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bekommen.
Worum geht es?
Viele internationale Fachkräfte kennen das deutsche Arbeitsrecht nicht oder sind unsicher über ihre Rechte. Das bundesweite Beratungsangebot „Faire Integration" bietet hier kostenlose Hilfe.
Wann greift die Informationspflicht?
Die Regelung betrifft Sie, wenn:
- Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat
- Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Person aus einem Drittstaat schließen (also nicht aus EU, EWR oder Schweiz)
- Diese Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Ausland lebt
- Die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird
Was müssen Sie konkret tun?
Arbeitgeber müssen die Beschäftigten spätestens am ersten Arbeitstag in Textform informieren – beispielsweise per E-Mail, als Anlage zum Arbeitsvertrag oder per Brief. Die Information muss zwei wesentliche Punkte enthalten: einen Hinweis auf die kostenlose Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch „Faire Integration" sowie die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle. Die Informationspflicht entfällt allerdings bei grenzüberschreitender Vermittlung nach § 299 SGB III.
Das Beratungsangebot „Faire Integration"
„Faire Integration" ist ein bundesweites Netzwerk mit Beratungsstellen in allen Bundesländern. Die Beratung ist kostenlos, mehrsprachig und vertraulich. Das Angebot richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden, als auch an solche, die in Deutschland arbeiten möchten.
Beschäftigte können sich dort informieren zu:
- Arbeitsvertrag
- Lohn und Mindestlohn
- Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit
- Abmahnungen und Kündigungen
- Leiharbeit und Saisonarbeit
- Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.)
- Rechten und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
Eine aktuelle Übersicht aller Standorte finden Sie unter: www.faire-integration.de/beratungsstellen