Welche Kriterien beinhaltet das Punktesystem der Chancenkarte?
Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Bei ihr handelt es sich um einen Suchtitel: Personen aus Nicht-EU-Staaten können mit ihr nach Deutschland einreisen, um sich eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Sie müssen dafür keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Chancenkarte bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist, oder, wer im Punktesystem der Chancenkarte mindestens sechs Punkte erreicht. Außerdem muss der Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes gesichert sein.
Kriterien des Punktesystems für die Punktevergabe sind Qualifikation (Gleichwertigkeit, Engpassberuf), Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse, niedriges Alter, Deutschlandbezug/Voraufenthalt in Deutschland und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners.
Mit der Chancenkarte können Bewerber auch ohne langwieriges Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten. Voraussetzung sind eine zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss und einfache Deutsch- (A1) oder Englischkenntnisse (B2).
Personen mit Chancenkarte dürfen ein Jahr lang in Deutschland bleiben. In dieser Zeit soll der Fokus auf der Arbeitssuche liegen. Werden nach dem Ablauf des ersten Jahres noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erfüllt, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte).