Was ist die Blaue Karte?
Bei der Blauen Karte handelt es sich um einen Aufenthaltstitel (§ 18g AufenthG) für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, der den Zugang zu einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland ermöglicht. Ursprünglich galt die Blaue Karte EU ausschließlich für Akademiker.
Seit dem 18. November 2023 wurde der Geltungsbereich von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie zum Beispiel Meister und Techniker, Fachwirte und Erzieher ausgedehnt.
Die Fachkräfte ohne Hochschulabschluss müssen zum Erhalt der Blauen Karte einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Dieser muss in Deutschland mindestens der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen.
Die Inhaber einer Blauen Karte müssen nachweisen, dass sie eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben.
Die Mindestgehaltsgrenze für die Bewilligung einer Blauen Karte beträgt seit 2025 48.300 Euro (50 % Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) bzw. für Mangelberufe und Berufsanfänger 43.759,80 Euro (45,3 % Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung).