Erleichterungen für internationale Berufskraftfahrer beschlossen

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 einer Reform zugestimmt, die den Einstieg in den Berufskraftfahrerberuf erleichtern soll. Davon profitieren insbesondere Unternehmen aus der Logistik-, Transport- und Busbranche. Die beschlossenen Änderungen treten am 18. August 2026 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen

  • Mehr Prüfungssprachen: Die beschleunigte Grundqualifikation kann künftig auch auf Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden.
  • Erweiterte Theorieprüfung: Ukrainisch und Kurmandschi kommen als zusätzliche Sprachen hinzu.
  • Kürzere Praxisprüfung: Die Prüfungsdauer sinkt von 210 auf 120 Minuten. Der Prüfungsteil zu kritischen Fahrsituationen entfällt.
  • Einfachere Führerscheinumschreibung: Fahrerlaubnisse aus der Ukraine und Montenegro können künftig ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben werden.
  • Weitere Anerkennungen: Auch Drittstaaten-Führerscheine, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, sollen anerkannt werden.

Vorteile für Unternehmen

Weniger Bürokratie, mehr Sprachoptionen und vereinfachte Anerkennungsverfahren können helfen, internationale Fachkräfte schneller zu qualifizieren und offene Fahrerstellen zügiger zu besetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF).