Bürokratieabbau-Erfolge

Die Bürokratieentlastungsgesetze 2015 bis 2024 haben Forderungen der IHK-Organisation zum Teil umgesetzt.

1. Bürokratieentlastungsgesetz I (BEG I) - 2015

  • Anhebung von Schwellenwerten: Erhöhte Grenzen bei handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
  • Vereinfachung der Lohnsteueranmeldung: Kleinere Unternehmen können die Lohnsteueranmeldung quartalsweise statt monatlich vornehmen.

2. Bürokratieentlastungsgesetz II (BEG II) - 2017

  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde von 17.500 Euro auf 20.000 Euro angehoben.
  • Erleichterungen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die Grenze für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung wurde von 7.500 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
  • Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine;
  • Anhebung der Betragsgrenze für eine quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 EUR;
  • Erhöhung des Schwellenwerts für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 EUR;
  • Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge.
  • Erhöhung zu den Aufzeichnungspflichten für GWG von 150 auf 250 EUR;
  • Erhöhter Grenzwert von 72 EUR Tageslohn für die Lohnsteuerpauschalierung.

3. Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) - 2019

  • Digitalisierung der Steuererklärung: Einführung der Möglichkeit, Steuererklärungen vollständig digital einzureichen.
  • Erleichterungen für Existenzgründer: Reduzierung der bürokratischen Hürden für Neugründungen, z.B. durch vereinfachte Anmeldeverfahren.
  • Vereinfachung der Dokumentationspflichten: Reduzierung der Dokumentationspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.

4. Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) - 2024

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Die Aufbewahrungsfrist wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt.
  • Digitalisierung der Steuerbescheide: Steuerbescheide werden verstärkt digital bereitgestellt, und eine Widerspruchslösung wurde eingeführt.
  • Das Nachweisgesetz hat der Bundestag so angepasst, dass die “wesentlichen Vertragsbedingungen” wie Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen jetzt auch in Textform nachgewiesen werden können. Das gilt auch für Arbeitsverträge, die mit Erreichen des Renteneintrittsalters des Mitarbeitenden enden und daher als “befristet” gelten (Altersgrenzenregelung) und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Mit den Beschlüssen des BEG IV können Arbeitgeber Arbeitszeugnisse auch elektronisch ausstellen.
  • In über 25 Gesetzen werden Schriftformerfordernisse abgebaut.
  • Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz können auch digital erfüllt werden.
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten: Anhebung der Schwellenwerte für die Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung und Vereinfachung der Verrechnungspreisdokumentation.
  • Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsbürger.