Covid-19: Einschränkungen bei Einreise und Bewegung in Russland
Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer erneut verlängert
Der russische Präsident Wladimir Putin hat die Gültigkeit seines Erlasses Nr. 274 vom 18. April 2020, mit dem der Ablauf der Aufenthaltsfristen von Ausländern in Russland ursprünglich vom 15. März bis 15. Juni ausgesetzt worden war, bis zum 15. September 2020 verlängert. Der neue Erlass Nr. 392 vom 15.06.2020 trat am 16. Juni 2020 in Kraft.
Der russische Präsident Wladimir Putin hat die Gültigkeit seines Erlasses Nr. 274 vom 18. April 2020, mit dem der Ablauf der Aufenthaltsfristen von Ausländern in Russland ursprünglich vom 15. März bis 15. Juni ausgesetzt worden war, bis zum 15. September 2020 verlängert. Der neue Erlass Nr. 392 vom 15.06.2020 trat am 16. Juni 2020 in Kraft.
Der Erlass regelt den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen in Russland während der Coronavirus-Pandemie. Die längere Gültigkeit des Erlasses bedeutet, dass der Ablauf der Gültigkeitsfrist aller Dokumente, die zu provisorischem oder dauerhaftem Aufenthalt in der Russischen Föderation berechtigen, bis zum 15. September ausgesetzt wird.
Ausländer, die visumfrei nach Russland einreisen dürfen, dürfen ihre Arbeitserlaubnis verlängern lassen. Ausländische Bürger, die für Reisen nach Russland ein Visum benötigen, müssen sich für Beantragung bzw. Verlängerung der Arbeitserlaubnis an ihren Arbeitgeber wenden.
Internationaler Flugverkehr wird wieder aufgenommen
Die Luftverkehrsbehörde Rosaviazija schlug am 6. Juli vor, ab 15. Juli 2020 die internationalen Flüge in zunächst 13 Länder (neun europäische Länder - darunter Deutschland -, China, Vietnam, Mongolei und Sri Lanka) wieder aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Neuinfektionsrate innerhalb von 14 Tagen bei weniger als 40 Personen pro 100.000 Einwohner liegt. Gleichzeitig wird die Entscheidung von der Zustimmung der Staaten abhängen, Flüge aus Russland anzunehmen.
Die Luftverkehrsbehörde Rosaviazija schlug am 6. Juli vor, ab 15. Juli 2020 die internationalen Flüge in zunächst 13 Länder (neun europäische Länder - darunter Deutschland -, China, Vietnam, Mongolei und Sri Lanka) wieder aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Neuinfektionsrate innerhalb von 14 Tagen bei weniger als 40 Personen pro 100.000 Einwohner liegt. Gleichzeitig wird die Entscheidung von der Zustimmung der Staaten abhängen, Flüge aus Russland anzunehmen.
Einreisende aus den entsprechenden Ländern müssen keine 14-tägige Quarantäne einhalten, wenn sie bei der Einreise eine englisch- oder russischsprachige Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test vorweisen können. Alternativ kann dieser Test innerhalb von drei Tagen nach der Einreise nachgereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie bei der GTAI.
Quelle GTAI