Indien: Einführung der Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen (GST)
(07.08.2017) Indien führte zum 1. Juli 2017 wie geplant eine neue Umsatzsteuer ein und löst damit ein Dickicht an indirekten Steuern ab. Durch den Vorsteuerabzug wird nur die Wertschöpfung besteuert. Die Steuerlast bezahlt am Ende der Endverbraucher. Damit ist das System der deutschen Umsatzsteuer vergleichbar, orientiert sich an internationalen Standards und ist deutlich transparenter, was international agierenden Unternehmen die Anpassung erleichtert.
Mit der Einführung der Umsatzsteuer (Goods and Service Tax, GST), die eine Vielzahl an indirekten Steuern wie die Value Added Tax, Service Tax und einzelne produkt- und dienstleistungsorientierte Steuer integriert, wird mit einer deutlichen Erleichterung der Steuererhebung, der Administration und einem sehr positiven Einfluss auf die indische Wirtschaft gerechnet. Es handelt sich um die größte Steuerreform seit der Einführung von ersten marktwirtschaftlichen Elementen im Jahr 1991.
Detaillierte Informationen zur neuen GST hat die GTAI auf ihrer Homepage bereitgestellt.
Quelle: GTAI