Saudi Arabien: Neue Zertifizierungsvorschrift für Kunststoffverpackungen
(18.12.2017) Um die Bemühungen im Bereich Umweltschutz zu verstärken, führt Saudi-Arabien seit 2016 stufenweise eine Zertifizierung für Kunststoffprodukte ein(Nr. M.A-156-16-03-03). Bis August 2019 soll in drei Phasen für insgesamt 16 Produktgruppen ein „Oxo-Biodegradable-Label“ der SASO eingeführt werden. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Wegwerfartikel wie Plastiktüten, Besteck und Verpackungsfolien, die aus Polyethylen und Polypropylen hergestellt werden und eine Dicke von bis zu 250 Mikron haben. Die benannten Produkte müssen oxo-biologisch abbaubar sein. Die komplette Liste aufgeschlüsselt nach Zolltarifnummern finden sie in der Vorschrift (Nr. M.A-156-16-03-03) und auf der SASO-Website. Güter der ersten Phase, die den Zertifizierungsvorschriften nicht entsprechen, dürfen seit dem 13. Dezember 2017 nicht länger eingeführt bzw. in Saudi-Arabien produziert oder angeboten werden.
Von der Zertifizierungspflicht betroffen sind auch Kunststoffprodukte, die lediglich aus transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden (z. B. Folien, mit der Haushaltsgeräte oder Maschinen eingepackt werden).
Erfüllen die Kunststoffprodukte die Zertifizierungskriterien ist das „Oxo-Biodegradable-Label“ der SASO aufzubringen. Die saudischen Zollbehörden haben Anweisung, Einfuhren von Kunststoffprodukten ohne Label bzw. ohne Registrierung bei der SASO nicht abzufertigen.
Die Registrierung der Produkte erfolgt über die Website der SASO. Dort sind weiterführende Informationen zum Ablauf des Registrierungsprozesses sowie zum Umfang der einzureichenden Unterlagen eingestellt (z.B. Konformitätserklärung, Laborberichte über die Einhaltung der neuen Standards). Eine Übersicht über die von der SASO zur Zertifizierung autorisierten Dienstleister finden Sie hier.
Unternehmen, die nach dem 12. Dezember 2017 bei der erstmaligen Einfuhr noch gegen die neuen Bestimmungen verstoßen, können eine Abfertigung der Sendung bewirken, indem sie den Zollbehörden eine Verpflichtungserklärung über die künftige Einhaltung der Vorschriften vorlegen. Diese Verpflichtungserklärung (siehe Anhang) ist von der zuständigen IHK zu bescheinigen.
Für Fragen steht Ihnen Herr Hamza vom Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad zu Verfügung, Tel. +966 920005863 ext. 106 oder E-Mail: hamza@ahk-arabia.com. Außerdem können Sie sich mit technischen Fragen auch direkt an die SASO wenden: Frau Rouaa Abdan, E-Mail: r.abdan.v@saso.gov.sa
Quelle: DIHK