Saudi Arabien macht den Auftakt bei Mehrwertsteuergesetzgebung

(09.10.2017) Sinkende Ölpreise zwingen Saudi-Arabien und die anderen Staaten des Golf Kooperationsrats (GCC) ihr bisheriges Finanzierungsmodell zu überdenken. Zum Ausdruck kommt dieser Kurswechsel durch die Einführung der Mehrwertsteuer Anfang 2018. Deren Vorbereitung durchläuft gegenwärtig die Endphase. Die Rechtsgrundlagen setzen sich zusammen aus der GCC-Rahmenübereinkunft, der kürzlich verabschiedeten Mehrwertsteuerordnung und der Durchführungsverordnung. Letztere gibt es erst als Entwurf.
Die GCC-Staaten (Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) haben in der gemeinsamen GCC-Rahmenübereinkunft beschlossen, Umsätze aus Warenlieferungen und Dienstleistungen mit einer Mehrwertsteuer zu belasten. Als Einführungsdatum steht der 1. Januar 2018. Zunächst soll der Mehrwertsteuersatz 5 Prozent betragen.
Es gilt als sicher, dass alle GCC-Staaten die Mehrwertsteuer pünktlich einführen werden, spätestens aber innerhalb des ersten Quartals 2018. Mit dem königlichen Dekret Nr. M/113 vom 25. Juli 2017 (MwStO) hat Saudi-Arabien als erster Mitgliedsstaat ein entsprechendes Regelwerk erlassen.
Die Mehrwertsteuer wird auf sämtlichen Handelsstufen erhoben. Unternehmer (Steuerpflichtige) sind berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen, so dass de facto die Endabnehmer durch die Mehrwertsteuer belastet sind. Weiterführende Informationen enthält ein Artikel der GTAI.
Quelle: GTAI