Basiswissen Import

Formen des Imports
Importbeziehungen zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen können entweder direkt oder indirekt abgewickelt werden. Für welche Form der Beschaffung sich ein Unternehmen letztlich entscheidet hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Beide Formen des Imports haben ihre besonderen Merkmale:
  • Direkter Import – Kauf der Ware direkt beim ausländischen Lieferanten
    - bei Rohstoffen und Halbfabrikaten üblich
    - Deckung eines größeren und kontinuierlichen Bedarfs
    - eigener Marktüberblick
    - Preisvorteile durch Umgehung der Handelsstufen
  • Indirekter Import – Kauf der Ware über spezialisierte deutsche Handelshäuser
    - insbesondere bei kleinem Bedarf
    - geringere Abwicklungskosten
    - Spezialkenntnisse des Importeurs können genutzt werden
    - Prüfungsmöglichkeit der Ware in Deutschland
Incoterms® 2020
Bei den Incoterms (International commercial terms) handelt es sich um die internationalen Regeln für die Auslegung der in Lieferverträgen handelsüblichen Vertragsformeln. Mit der Vereinbarung von Incoterms-Klauseln definieren Verkäufer und Käufer in erster Linie den Kostenübergang (Fracht, Zölle, Einfuhrsteuern etc.) und den Gefahrenübergang der Ware. Außerdem regeln die Incoterms auch, wer die Ausfuhr- und Einfuhrabwicklung vorzunehmen hat und wer den Vertrag mit dem Frachtführer abschließen muss.
Zollabwicklung
Alle Importe aus dem Ausland, die Staaten der Europäischen Gemeinschaft ausgenommen, bedürfen der zolltechnischen Abwicklung. Deshalb sollten folgende Punkte geklärt werden, bevor entsprechende Kaufentscheidungen getroffen werden:
  • Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder -verbote für die Ware, wenn ja, für welche Ursprungsländer?
  • Besteht für die Ware eine Einfuhrgenehmigungs- oder Einfuhrlizenzpflicht (Textil- und Agrarprodukte)?
  • In welcher Höhe wird die Ware mit Zöllen und anderen Einfuhrabgaben belastet?
  • Gibt es Möglichkeiten, die Ware zollfrei oder zollbegünstigt einzuführen?
  • Welche Zollformalitäten sind zu erfüllen und welche Dokumente sind bei der Einfuhrverzollung dem Zoll vorzulegen?
  • Welche Bestimmungen sind in Bezug auf die Marktfähigkeit der Ware in Deutschland bzw. der EG zu beachten (z. B. CE-Kennzeichnung, Schutz der menschlichen Gesundheit)?
Erteilung eines Auftrages
Ein Vertrag mit klaren Regelungen hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Wer Ware von einem ausländischen Geschäftspartner beziehen möchte, sollte sich daher Gedanken über die vertraglichen Bestimmungen machen. Hierzu sollte stets sachkundiger Rat durch Rechtsanwälte und/oder Steuerberater eingeholt werden.
Wichtige vertragliche Aspekte sind:
  • Vertragssprache
  • Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB)
  • anwendbares Recht
  • Umfang von Rechten und Pflichten
  • genaue Beschreibung und Anforderungen an die Ware
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Gewährleistung und Haftung für Schäden
  • Streitbeilegung
Weitere Informationen zur Zollabwicklung