Zolltarife

In der Regel übernimmt der Importeur die Abwicklung der Zollformalitäten im Bestimmungsland. Als Exporteur sollte man jedoch ebenfalls Kenntnisse über die Einfuhrzölle des jeweiligen Landes haben. Besonders für eine verlässliche Exportkalkulation sind diese Kenntnisse unabdingbar, denn die Exporte stehen häufig in Konkurrenz zu dortigen Importsubstituten. Aber auch in den folgenden Fällen ist die Berücksichtigung der Zollsätze im Bestimmungsland erforderlich:
  • Der Kunde verlangt eine Lieferung "DDP" gemäß INCOTERMS® 2020.
  • Sie bieten als Exporteur als besondere Dienstleistung die Ware "DDP" gemäß INCOTERMS® 2020 an.
  • Es wird an eine Tochtergesellschaft im Ausland geliefert.
Es gibt für alle Länder weltweit kein Nachschlagewerk der Zollsätze. Der beste und sicherste Weg, die Höhe des Einfuhrzolls und aller Nebenabgaben zu bestimmen, ist eine Recherche im Bestimmungsland.

Sollte dies nicht möglich sein, so kann im Internet eine Datenbank der Europäischen Union genutzt werden. Die Zolltarife vieler Länder sind dort eingestellt. Mit der vierstelligen Kapitelnummer für die Ware des Harmonisierten Systems kann der Zollsatz recherchiert werden. Diese Nummer kann im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik ermittelt werden. Das Verzeichnis ist beim Statistischen Bundesamt in Teilen als kostenloser Download verfügbar.