Vorübergehende Ausfuhr

Für die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut und Warenmuster in 74 Ländern empfiehlt sich eine Abwicklung mit einem Carnet-A.T.A. Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
  • keine Entrichtung von Eingangsabgaben oder Sicherheitsleistung im Transit- und Bestimmungsland
  • vereinfachte dokumentäre Abwicklung
  • schnellere Abfertigung.
Carnet-A.T.A-Verfahren
Wie Sie mit einem Carnet A.T.A. Zeit und Geld sparen, erfahren Sie hier.

Ist die Verwendung eines Carnet A.T.A. nicht möglich, können Waren auch außerhalb dieses Verfahrens vorübergehend in das jeweilige Land eingeführt werden. Wir erläutern Ihnen, welche Voraussetzungen Sie hierbei erfüllen müssen und welche Exportdokumente dafür erforderlich sind.

Vorübergehende Ausfuhr ohne Carnet-A.T.A
Hier haben wir weitergehende Informationen für Sie zusammengestellt.