Ausfuhrdokumente
Trotz zahlreicher Erleichterungen im internationalen Warenverkehr ist der Ex- und Import weiterhin mit vielen Formularen verbunden. Die gebräuchlichsten Dokumente wie Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen, Carnets A.T.A. etc. können Sie bei uns erhalten. Wir beraten Sie auch gern und geben Ihnen Tipps zum Ausfüllen. Die erforderlichen Formulare können Sie auch bei uns bestellen.
Erste Informationen zu ausgewählten Dokumenten erhalten Sie im Folgenden:
Anmeldung der Ausfuhr via ATLAS
Warenausfuhren in Länder außerhalb der EG (Drittländer) bedürfen in der Regel einer digitalen Zollanmeldung. Diese gilt gleichzeitig als Zollantrag. Bei Warensendungen mit einem Wert von unter 1.000 EUR kann die Zollanmeldung auch mündlich erfolgen. Die zuständige Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) benötigt diese Anmeldung für die Zulässigkeitprüfung der Ausfuhr und der statistischen Erfassung der Exporte. Die Anmeldung dient also der Information deutscher Behörden.
Ausfuhrgenehmigung und Ausfuhrlizenz
Für die Ausfuhr von kontingentierten (beschränkten) Waren oder von Waren/Technologien, die von der Ausfuhrliste erfasst werden, wird eine Ausfuhrgenehmigung verlangt.
Ausfuhrlizenzen werden in der Regel bei der Ausfuhr von Agrarprodukten gefordert und dienen der Kontrolle und Überwachung der Ausfuhren bestimmter Waren der Landwirtschaft und Fischerei. Zu Ausfuhrbeschränkungen haben wir weitergehende Informationen für Sie zusammengestellt.
Ursprungszeugnis
Einige Länder außerhalb der EG verlangen beim Import von Waren ein Ursprungszeugnis, welches den nichtpräferenziellen Ursprung der Waren bescheinigt. Wir stellen für Sie Ursprungszeugnisse aus und helfen auch gern beim Ausfüllen. Nähere Informationen gibt es auch zum Ursprungszeugnis.
(Langzeit-)Erklärung-IHK
Bei der (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, einem Kunden den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Die Erklärung kann auch als Vorpapier verwendet werden, wenn zum Beispiel ein Ursprungszeugnis bei der IHK beantragt werden soll. Sie kann von Unternehmen sowohl als Einzelerklärung als auch als Langzeiterklärung an Kunden abgegeben werden.
Anmeldung der Ausfuhr via ATLAS
Warenausfuhren in Länder außerhalb der EG (Drittländer) bedürfen in der Regel einer digitalen Zollanmeldung. Diese gilt gleichzeitig als Zollantrag. Bei Warensendungen mit einem Wert von unter 1.000 EUR kann die Zollanmeldung auch mündlich erfolgen. Die zuständige Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) benötigt diese Anmeldung für die Zulässigkeitprüfung der Ausfuhr und der statistischen Erfassung der Exporte. Die Anmeldung dient also der Information deutscher Behörden.
Ausfuhrgenehmigung und Ausfuhrlizenz
Für die Ausfuhr von kontingentierten (beschränkten) Waren oder von Waren/Technologien, die von der Ausfuhrliste erfasst werden, wird eine Ausfuhrgenehmigung verlangt.
Ausfuhrlizenzen werden in der Regel bei der Ausfuhr von Agrarprodukten gefordert und dienen der Kontrolle und Überwachung der Ausfuhren bestimmter Waren der Landwirtschaft und Fischerei. Zu Ausfuhrbeschränkungen haben wir weitergehende Informationen für Sie zusammengestellt.
Ursprungszeugnis
Einige Länder außerhalb der EG verlangen beim Import von Waren ein Ursprungszeugnis, welches den nichtpräferenziellen Ursprung der Waren bescheinigt. Wir stellen für Sie Ursprungszeugnisse aus und helfen auch gern beim Ausfüllen. Nähere Informationen gibt es auch zum Ursprungszeugnis.
(Langzeit-)Erklärung-IHK
Bei der (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, einem Kunden den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Die Erklärung kann auch als Vorpapier verwendet werden, wenn zum Beispiel ein Ursprungszeugnis bei der IHK beantragt werden soll. Sie kann von Unternehmen sowohl als Einzelerklärung als auch als Langzeiterklärung an Kunden abgegeben werden.
Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse der EU
Diese Form des Ursprungsnachweises ist insbesondere für Unternehmen interessant, die keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können oder wollen, deren Produkte aber nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Zollkodex Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der EU sind.
Diese Form des Ursprungsnachweises ist insbesondere für Unternehmen interessant, die keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können oder wollen, deren Produkte aber nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Zollkodex Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der EU sind.
Erklärung-IHK für Drittlandswaren
Die Erklärung IHK kann auch für Drittlandswaren abgegeben werden. In diesem Fall muss die Erklärung durch den für den Antragsteller zuständige IHK bescheinigt werden. Die Ursprungsbescheinigung durch die IHK erfolgt wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, das bedeutet der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen.
Die Erklärung IHK kann auch für Drittlandswaren abgegeben werden. In diesem Fall muss die Erklärung durch den für den Antragsteller zuständige IHK bescheinigt werden. Die Ursprungsbescheinigung durch die IHK erfolgt wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, das bedeutet der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen.
Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 - Präferenznachweis
Dieses Dokument ist nur erforderlich im Warenverkehr mit Ländern, mit denen die EG Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperations- oder Assoziierungsabkommen geschlossen hat. Bei Vorlage der EUR.1 werden dem Empfänger bei der Importverzollung Zollvergünstigungen oder gar Zollfreiheit für die Waren gewährt.
Die EUR.1 wird bei der Versandabfertigung durch die für den Ausführer zuständige Zollstelle ausgestellt. Das Formular ist der Zollstelle ausgefüllt einzureichen, auf Verlangen hat der Ausführer entsprechende Nachweise (z. B. Lieferantenerklärungen) vorzulegen, um den Ursprung der Waren zu belegen. Zum Präferenznachweis erhalten Sie auch Informationen unter Ursprungsrecht.
Handelsrechnung
Zusätzlich zu den "normalen" Bestandteilen einer Inlandsrechnung sind in Exportrechnungen zusätzliche Angaben zu machen. Die Einfuhrvorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes, die Bedingungen des Kaufvertrages und ggf. des Akkreditivs sind zu beachten. Die Exportrechnung dient der Überwachung des Devisenverkehrs sowie als Basis für die Ausfertigung weiterer Versand- und Versicherungsdokumente. Darüber hinaus ist die Exportrechnung Grundlage für die Verzollung. Hinweise zur vorgeschriebenen Aufmachung der Handelsrechnung können den Konsulats- und Mustervorschriften entnommen werden.
Bescheinigung von Exportrechnungen und anderen Außenhandelsdokumenten
Manche Länder verlangen eine Bescheinigung der Exportrechnungen und anderer Dokumente, wie z. B. Herstellererklärungen oder Inspektionszertifikate. Wir stellen Ihnen diese Beglaubigungen aus. Nähere Informationen zu Bescheinigungen haben wir für Sie zusammengestellt.
Dieses Dokument ist nur erforderlich im Warenverkehr mit Ländern, mit denen die EG Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperations- oder Assoziierungsabkommen geschlossen hat. Bei Vorlage der EUR.1 werden dem Empfänger bei der Importverzollung Zollvergünstigungen oder gar Zollfreiheit für die Waren gewährt.
Die EUR.1 wird bei der Versandabfertigung durch die für den Ausführer zuständige Zollstelle ausgestellt. Das Formular ist der Zollstelle ausgefüllt einzureichen, auf Verlangen hat der Ausführer entsprechende Nachweise (z. B. Lieferantenerklärungen) vorzulegen, um den Ursprung der Waren zu belegen. Zum Präferenznachweis erhalten Sie auch Informationen unter Ursprungsrecht.
Handelsrechnung
Zusätzlich zu den "normalen" Bestandteilen einer Inlandsrechnung sind in Exportrechnungen zusätzliche Angaben zu machen. Die Einfuhrvorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes, die Bedingungen des Kaufvertrages und ggf. des Akkreditivs sind zu beachten. Die Exportrechnung dient der Überwachung des Devisenverkehrs sowie als Basis für die Ausfertigung weiterer Versand- und Versicherungsdokumente. Darüber hinaus ist die Exportrechnung Grundlage für die Verzollung. Hinweise zur vorgeschriebenen Aufmachung der Handelsrechnung können den Konsulats- und Mustervorschriften entnommen werden.
Bescheinigung von Exportrechnungen und anderen Außenhandelsdokumenten
Manche Länder verlangen eine Bescheinigung der Exportrechnungen und anderer Dokumente, wie z. B. Herstellererklärungen oder Inspektionszertifikate. Wir stellen Ihnen diese Beglaubigungen aus. Nähere Informationen zu Bescheinigungen haben wir für Sie zusammengestellt.