eCarnet: Der „Reisepass“ für Waren
Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht „klassisch“ verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Das bewährte Verfahren und seine Vorteile
Während im herkömmlichen Zollprozess eine „Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung“ erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden. Diese Vorzüge lassen sich bereits heute digital vorbereiten: Über das Portal www.e-ata.de können Sie Ihr Carnet bequem elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern lässt sich ortsunabhängig und zeitsparend per Mausklick versenden.
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser„
- Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de)
Registrierung
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- www.e-ata.de aufrufen
- Pflichtfelder ausfüllen
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten, aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung” (PDF-Datei · 779 KB)
Carnet ATA/CPD online beantragen – Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de mit dem in der Registrierungsmail zugeteilten Nutzernamen und dem vergebenen Kennwort ein und drücken Sie den Button „neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab. Sie erhalten eine automatisierte Mail, sobald das Carnet ausgestellt wurde.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung zu unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.
Neu ab 1. Juni 2026: Der Weg zum volldigitalen eCarnet
Zusätzlich zur digitalen Beantragung strebt die Internationale Handelskammer (ICC) nun die vollständige Digitalisierung des gesamten Prozesses an. Ab dem 1. Juni 2026 wird das Verfahren schrittweise umgestellt, sodass von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des „Re-Imports“ alles digital möglich wird. Die EU-Länder sowie die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen akzeptieren ab diesem Zeitpunkt ausschließlich digitale Carnets.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite.