Exportfinanzierung und Exportkreditversicherung

Exportfinanzierung
Bei der Realisierung von Exportgeschäften übernimmt die Finanzierung eine immer wichtigere Rolle und eine hohe Entscheidungsrelevanz. Mit attraktiven Finanzierungsangeboten beeinflusst der Exporteur maßgeblich den Käufer bei der Angebotsauswahl und kann sein Angebot gegenüber den Offerten der Konkurrenten deutlich abheben.

Die wichtigsten Kriterien, nach denen die Geschäftspartner die günstigste Finanzierung wählen, orientiert sich u. a. an den Kosten für die Geldbeschaffung, den Zinsdifferenzen und unterschiedlichen Fristen bei den jeweiligen Finanzierungsinstrumenten, der zeitlichen Flexibilität der Kreditzusagen, den Bilanzierungskonsequenzen und an den von den Kreditgebern verlangten Sicherheiten. Grundsätzlich wird eine kurz-, mittel- und langfristige Exportfinanzierung unterschieden.

Als kurzfristig werden Finanzierungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr bezeichnet. Dabei kommen u. a. folgende Finanzierungsinstrumente zur Anwendung:
  • Kontokorrentkredite
  • Exportvorschüsse
  • Wechselkredit (Diskontkredit, Akzeptkredit und Rembourskredit)
  • Exportfactoring
Mittelfristige Finanzierungen umfassen eine Laufzeit von bis zu vier Jahren minus einem Tag, alle darüber hinausgehende Laufzeiten fallen unter langfristige Finanzierungen:
  • Lieferantenkredit
  • Bestellerkredit
  • Projektfinanzierungen
  • Forfaitierung
  • Leasing
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung sowie die Gestaltung von Zahlungs- und Lieferkonditionen.
Exportkreditversicherung
Exportkreditversicherungen mindern das Risiko aus dem Auslandsgeschäft. Sie dienen der Erschließung schwieriger Märkte und der Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen auch in ungünstigen Zeiten. Wir beraten Sie gern über das umfangreiche Kreditversicherungssystem des Bundes. Hier können wir Ihnen nur erste Informationen bieten.

Abgesichert durch die Hermes-Deckung werden zur Zeit folgende Risiken:
  • Fabrikationsrisiko
    Bei der Deckung des Fabrikationsrisikos bezieht sich die Garantie bzw. Bürgschaft auf Verluste der Selbstkosten, die dem Exporteur durch vorzeitige Beendigung des Geschäftes entstehen.
  • Ausfuhrrisiko
    Die Deckung des Ausfuhrrisikos schützt den Exporteur für die Zeit vom Versand der Ware oder dem Beginn der Leistung bis zum Eingang der Exportforderung.

Voraussetzungen für Hermes-Deckungen
  • Die Ware muss überwiegend deutschen Ursprungs sein.
  • Der Käufer muss kreditwürdig sein.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Käuferland müssen ausreichend stabil sein.
  • Zwischen Exporteur und Käufer müssen handelsübliche Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein.
  • Die Hermes-Deckung muss vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt worden sein.
Nähere Informationen können von der Direktion der Hermes-Kreditversicherungs-AG sowie in den jeweiligen Geschäftsstellen in den einzelnen Bundesländern bezogen werden. Eine ausführliche Darstellung enthält das Loseblattwerk "Garantien und Bürgschaften der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der Ausfuhr", Deutscher Wirtschaftsdienst, Köln.

Private Anbieter von Exportkreditversicherungen
Neben der staatlichen Exportkreditversicherung treten auch zunehmend private Kreditversicherer auf, deren Geschäftsbereich die Ausfuhrkreditversicherung für Forderungen aus Exporten von Waren und Dienstleistungen sowie die Warenkreditversicherung umfasst. Im Gegensatz zur Bundesdeckung versichert die private Exportkreditversicherung nur wirtschaftliche Risiken und den Nichtzahlungsfall ("protracted default").

Zu den Kreditversicherern zählen u. a. die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA (privat und staatlich), die Coface, Niederlassung in Deutschland und die Atradius Kreditversicherung AG.