Ursprungsrecht

Die Bestimmung des Ursprungs einer Ware ist für den internationalen Handel ein unverzichtbarer Bestandteil. Dabei ist zu unterscheiden:
  • Nichtpräferenzieller Ursprung
  • Präferenzieller Ursprung
Nichtpräferenzieller Ursprung
Die Festlegung des Warenursprungs ist erforderlich für die Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen, die Entscheidung, ob der Import einer Ware von der Vorlage einer Einfuhrgenehmigung abhängt und die Anwendung von Antidumpingmaßnahmen

Die Form der Bescheinigung ist das Ursprungszeugnis. Detaillierte Informationen hierzu stehen unter Nichtpräferenzieller Ursprung zur Verfügung.

Präferenzieller Ursprung
Die Europäische Gemeinschaft hat mit vielen Ländern Präferenzabkommen geschlossen, wobei zwischen einseitigen und beidseitigen Präferenzen unterschieden wird. Waren mit Präferenzursprung genießen eine Zollvergünstigung oder sogar eine Zollbefreiung. Voraussetzung für die Gewährung der Präferenz ist der Nachweis der Ursprungseigenschaft.

Der Nachweis wird in Form einer Warenverkehrsbescheinigung erbracht. Detaillierte Informationen hierzu stehen unter Präferenzieller Ursprung zur Verfügung.