Joint Venture

Unter Joint Venture versteht man den Zusammenschluss von zwei oder mehr Partnern, die ihre Mittel und Erfahrungen zum Betrieb eines gemeinsamen Unternehmens einsetzen, das ihnen gemeinsam gehört, das sie gemeinsam kontrollieren und dessen Ergebnisse sie teilen. Der Tätigkeitsbereich von Joint Ventures kann sich auch nur auf bestimmte Funktionen eines Unternehmens beschränken.

Da insbesondere Wachstumsmärkte wie China, Indien usw. langfristig bestrebt sein werden, vom Import ausländischer Produkte unabhängig zu werden, empfiehlt es sich, die Möglichkeiten zur Gründung von Joint Ventures rechtzeitig ins Auge zu fassen.