Nr. 650

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Das Carnet A.T.A. erspart Zeit und Geld bei der vorübergehenden Ausfuhr von Waren.

Hier finden Sie u.a. Grundschemata zur Kalkulation bei See- und Landtransporten.

Ursprungsregeln und Nachweise für Ursprungszeugnisse

Waren, die nur vorübergehend im Ausland verbleiben sollen, können auch außerhalb des Carnet-Verfahrens in Drittländer eingeführt werden. Ob das Carnet-Verfahren für Sie in Frage kommt, können Sie bei Ihrer IHK erfragen. Generell gilt, dass die vorübergehende Verwendung mit Hinterlegung einer Sicherheit immer möglich ist.