Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer Vorabinformationen mitgeteilt, dass die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 bis zum 31.03.2024 verlängert werden. Inhaltliche Änderungen ergeben sich derzeit nicht.
Ebenso werden die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nummer 28 bis zum 30.09.2023 verlängert. Inhaltliche Änderungen ergeben sich auch hier derzeit nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass inhaltliche Änderungen der oben genannten Allgemeinen Genehmigungen vor dem 31. März 2024 bzw. dem 30. September 2023 vorbehalten bleiben.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Allgemeine Genehmigungen auf der Homepage des BAFA. (21.03.2023)
Quelle: BAFA