Verhandlungsabschluss EU-Chile-Abkommen

Am 09.12.2022 haben die EU und Chile die Verhandlungen zur Modernisierung des seit 2002 bestehenden Assoziierungsabkommens in Brüssel abgeschlossen. Das Abkommen sieht unter anderem die Zollfreiheit für 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile, Erleichterungen für EU-Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen in Chile, u. a. in den Bereichen Lieferdienste, Telekommunikation, Seeverkehr und Finanzdienstleistungen, verbesserte Teilnahme von EU-Unternehmen an chilenischen öffentlichen Ausschreibungen sowie die Gleichbehandlung von Investoren beider Seiten vor.
Das modernisierte Abkommen zwischen der EU und Chile wird aus zwei Teilen bestehen:
Einem fortgeschrittenen Rahmenabkommen, das die politische Zusammenarbeit und Investitionsschutzbestimmungen umfasst und von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, sowie einem Interims-Freihandelsabkommen, das bereits nach der Ratifizierung auf EU-Ebene in Kraft treten kann. Das Interims-Freihandelsabkommen läuft mit Inkrafttreten des fortgeschrittenen Rahmenabkommens aus.
Nun durchläuft der Verhandlungstext die Rechtsförmlichkeitsprüfung, bevor die Ratifizierung in der EU und Chile starten kann. Experten rechnen mit der Ratifizierung des Interims-Freihandelsabkommens vor den Europawahlen 2024.