Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert und auf seiner Webseite veröffentlicht.
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
Das nun vorliegende Umschlüsselungsverzeichnis berücksichtigt den Stand des Anhang I der EU-Dual-Use-VO durch die Verordnung (EU) 2023/996 vom 23. Februar 2023, den Stand der Ausfuhrliste durch die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 21. Dezember 2022 (BAnz AT 23.12.2022 V1) sowie den Kapiteln des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2023.
Quelle: BAFA