Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wurde aktualisiert und von der Zollverwaltung veröffentlicht. Es steht auf der Homepage der Zollverwaltung als Download zur Verfügung und ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Das Merkblatt enthält verbindliche Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die für das jeweilige Verfahren erforderlichen Datenfelder. In der Vorbemerkung zur Ausgabe 2024 wird auf folgende Änderungen hingewiesen:
Im Titel II Abschnitt II wurde ein Kapitel zu den Datenanforderungen bei einer Versandanmeldung mittels elektronischem Beförderungsdokument im Luftverkehr eingefügt. Im Titel IV wurden die Datenanforderungen der summarischen Ausgangsanmeldung und der Wiederausfuhrmitteilung nach Einführung des IT-Verfahrens WKS aufgenommen. Berücksichtigt wurde auch die Einführung von ICS2 Release 3, das insbesondere für den Seeverkehr relevant ist.
Quelle: Zoll.de