9. Sanktionspaket: Ausweitung der Russland-Sanktionen

Am 17. Dezember 2022 sind mit dem 9. Sanktionspaket der EU weitere Beschränkungen gegenüber Russland in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind in der Verordnung (EU) 2022/2474 vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt.
Die bisherigen Finanzsanktionen sind gegenüber weiteren Personen, Organisationen und Einrichtungen erweitert worden. Außerdem wurden gegen drei weitere russische Banken sowie weitere Organe, die für die russische Propaganda verantwortlich sind, Sanktionen verhängt. Zusätzlich wurden weitere Beschränkungen gegenüber dem Energie- und Bergbausektor erlassen.
Neu hinzugekommen sind zudem Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Güter mit doppeltem Verwendungszweck (chemische Grundstoffe, Nervengifte sowie Elektronikbauteile und IT-Komponenten, die von der russischen Kriegsmaschinerie genutzt werden könnten). Die Anhänge IV, VII, IX, XI, XV, XVII, XIX, XXII und XXV der VO (EU) 833/2014 wurden neu gefasst, weitere Anhänge (XXX bis XXII) wurden eingefügt.
Eine Übersicht der aktuell bestehenden Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland finden Sie auf der Homepage Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).