Ägypten setzt Pflicht zur Bescheinigung und Legalisierung von Handelsdokumenten aus
(26.03.2020) Aufgrund der Corona-Pandemie setzt Ägypten die Pflicht zur Bescheinigung und Legalisierung von Handelsdokumenten durch IHKs und ägyptische Konsulate im Ausland bis auf weiteres aus.
Mit einem Schreiben des ägyptischen Ministeriums für Handel und Industrie wird die ägyptische Zollverwaltung angewiesen, bei der Einfuhr auch solche Ursprungszeugnisse und Rechnungen zu akzeptieren, die aufgrund der Corona-Pandemie die Stempel der Industrie- und Handelskammern und der ägyptischen Botschaften im Ausland nicht aufweisen. Diese Vereinfachung gilt, sofern die Importeure „versprechen“ können, dass die vorgelegten Dokumente zur Freigabe der Sendungen echt sind.
Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Ägypten bleibt trotz der oben genannten Anweisung möglich. IHKs und Unternehmen können hierfür bis auf weiteres nun auch mit Ägypten flächendeckend auf elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse zurückgreifen.
Der DIHK setzt sich gegenüber der ägyptischen Botschaft in Berlin dafür ein, elektronisch ausgestellte Exportdokumente auch über die Dauer der Corona-Pandemie hinaus zur Legalisierung zuzulassen.
Quelle: DIHK