Ägypten: Änderung der Zahlungsbedingungen ab 22.02.2022

Wie die Wirtschafskammer Österreich (WKÖ) auf ihrer Website berichtet und die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Ägypten bestätigt, hat die ägyptische Zentralbank (CBE) die ägyptischen Geschäftsbanken angewiesen, die neuen Vorgaben bis zum 22.02.2022 umzusetzen und ihre Kunden hierrüber direkt zu informieren.
Es bestehen einige Ausnahmen, die von der Anwendung dieser Entscheidung ausgenommen sind, sodass in diesen Fällen „Cash-against-Documents“-Zahlungsbedingungen weiter möglich bleiben:
  • Alle Kuriersendungen / Expresspostsendungen
  • Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 USD oder dem Gegenwert in anderen Währungen
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden
  • Arzneimittel, Seren und Chemikalien
  • Bestimmte Lebensmittelprodukte: Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais
Um die Einführung der neuen Maßnahmen verträglicher zu gestalten, wurden folgende Regelungen von der CBE vorgesehen:
  • Die ägyptischen Geschäftsbanken mögen eine Reduktion der Akkreditivprovisionen auf die Inkassoprovisionen vornehmen
  • Erhöhung der bestehenden Kreditlimits für Kunden und Eröffnung neuer Limits für Neukunden im Verhältnis zum Importvolumen jedes Kunden.
  • Eröffnung aller erforderlichen Dokumentenakkreditive von allen Kunden auf deren Anfrage
Waren, die vor der Veröffentlichung dieser Entscheidung versandt wurden, dürfen auf Kundenwunsch durch Inkassodokumente / mittels CAD abgewickelt werden.
Es gibt noch keine klare Auskunft, wie es mit anderen Zahlungsbedingungen aussieht, z.B. Inkassozahlungen mit Laufzeiten. 
Weitere Informationen erhalten Sie von der AHK Ägypten