Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzgesetz

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Unter Mitwirkung der Vereinigung der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern wurde ein Leitfaden erstellt, um Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) zu erleichtern.
Der elektronische Leitfaden kann über die Internetadresse des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eingesehen und heruntergeladen werden und informiert, ob eine Genehmigung notwendig ist. Sie erfahren, welche bauleitplanungs-rechtlichen Anforderungen zu beachten sind und ob eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Weiterhin erfahren Sie, welche naturschutz-rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen und ob Ihre Anlage dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegt. Es wird erläutert, welche Genehmigungsverfahren existieren, wie diese durchgeführt werden und welche Behörde für Sie zuständig ist.
Darüber hinaus werden Sie über die geforderten Antragsunterlagen informiert. Zahlreiche Links bieten Ihnen weitergehende Informationen.
Der Leitfaden ist in drei Schritte gegliedert:

Schritt 1:
BlmSchG-Genehmigung ja oder nein? Sie erfahren, ob Sie eine BlmSchG-Genehmigung benötigen.
Schritt 2:
Bauplanungsrecht, Umwelt- und Naturschutz. Sie erfahren, wie Sie das Vorhaben planen müssen, um den Vorschriften des Bauplanungsrechts sowie des Umwelt- und Naturschutzrechts zu genügen.
Schritt 3:
Das BlmSchG-Genehmigungsverfahren. Sie erfahren, welche Genehmigungsverfahren existieren, wie diese durchgeführt werden und welche Behörde für Sie zuständig ist.