Nr. 8365

Elektroschrott

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat seine Auslegungshinweise zum Geltungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorgelegt. Die 15-seitige Arbeitshilfe enthält eine Reihe von Klarstellungen. Diese betreffen zum Beispiel ortsfeste Werkzeuge, Gebäudeinstallationseinrichtungen, `Haushalts`-Großgeräte und infektiöse Messgeräte.