Einwegkunststofffonds: Registrierung auf Plattform DIVID möglich
Ab 2024 sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, die Kosten für deren Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen zu übernehmen. Zur Umsetzung wird der Einwegkunststofffonds vom Umweltbundesamt (UBA) über die Plattform DIVID verwaltet, auf dem abgabepflichtigen Unternehmen ihre Registrierung vornehmen können.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller zur Einzahlung in den Einwegkunststofffonds. Die fehlende oder nicht ordnungsgemäße Registrierung, welche sukzessive bereitgestellt wird, soll automatisch Vertriebsverbote bewirken. Die Einwegkunststoffprodukte dürfen dann u.a. weder auf dem Markt bereitgestellt noch verkauft werden. Bereits am Markt tätige Hersteller haben Zeit sich bis zum 31. Dezember 2024 zu registrieren. Im Jahr 2024 neu hinzukommende Hersteller müssten sich sofort registrieren. Solange jedoch die Registrierung noch nicht möglich ist, bleibt die nicht erfolgte Registrierung folgenlos. Wegen der u.U. kurzen Registrierungsfrist ab Bekanntgabe der Registrierungsmöglichkeit, soll in der Anfangszeit ein Vollzug nach Augenmaß erfolgen.
Zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten gehören:
- Lebensmittelbehälter
- Produkte aus flexiblem Material wie Tüten, Folienverpackungen oder Wrappers
- Getränkebehälter mit einem Füllvolumen von bis zu 3,0 l
- Getränkebecher
- Leichte Kunststofftragetaschen
- Feuchttücher
- Luftballons
- Tabakprodukte
Die genauen Bestimmungen, Definitionen und Umstände, unter denen diese Produktgruppen vom Gesetz betroffen sind, sind beim Umweltbundesamt und im EWKFondsG nachzulesen.