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15.09.2026: Erfinder- und Patentsprechtag in Osnabrück

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt am 15. September 2026 ab 14:00 Uhr zur Erfinder- und Patentberatung ein. Die Gespräche finden in der IHK, Neuer Graben 38 in Osnabrück, statt. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen aus Industrie und Handwerk als auch an Privatpersonen.
In einer vertraulichen Einstiegsberatung informiert ein erfahrener Patentanwalt über notwendige Voraussetzungen und das Anmeldeverfahren von Patenten und Gebrauchsmustern. Die Teilnahme an der kostenfreien Beratung ist grundsätzlich auf ein Gespräch pro Person begrenzt.
Eine Teilnahme an den vertraulichen Einzelgesprächen ist nur nach Anmeldung bis zum 11. September 2026 möglich.
Ansprechpartnerin: IHK, Ruth Sundag, Tel.: 0541 353-268 oder E-Mail: sundag@osnabrueck.ihk.de

Die Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

Die Europäische KI-Verordnung

Anfang 2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf klare Regeln und Standards für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verständigt. Die KI-Verordnung sieht vor, Künstliche Intelligenz nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke zu klassifizieren, von risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI.

Was ist das Ziel der KI-Verordnung?

Der Einsatz von KI bietet vielfältige Potenziale für Wirtschaft und Gesellschaft. Als Beispiele können die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung der Ressourcennutzung und die Personalisierung von Dienstleistungen genannt werden. Dieselben KI-Faktoren, die einen sozioökonomischen Nutzen erbringen, bergen aber auch neue Gefahren und Nachteile für unsere Gesellschaft. Beispielsweise neigen KI-Systeme, die auf unzureichenden Trainingsdaten basieren, dazu Vorurteile zu übernehmen und dadurch beispielsweise diskriminierende Entscheidungen zu treffen. Die EU möchte deshalb sicherzustellen, dass KI immer im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der EU entwickelt und eingesetzt wird.

Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?

Die KI-Verordnung betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die in irgendeiner Form Künstliche Intelligenz in der EU einsetzen. Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen vier Gruppen:
  • Anbieter entwickeln eigene KI-Systeme und bringen sie auf den Markt.
  • Betreiber nutzen fremdentwickelte KI-Systeme für betriebliche Zwecke
  • Händler stellen KI-Systeme bereit
  • Einführer bringen nicht europäische KI-Systeme in den Verkehr
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die KI in ihren Prozessen einsetzen, überprüfen, ob ihre Systeme den neuen Regulierungen entsprechen und entsprechende Anpassungen vornehmen. Die Implementierung dieser Vorschriften wird besonders für Unternehmen relevant, die in stark regulierten Sektoren wie Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen oder kritischer Infrastruktur tätig sind.

Ist meine KI-Anwendung von der KI-Verordnung betroffen?

Die Verordnung ist darauf ausgelegt, nur KI-Systeme mit hohem Risiko für die Allgemeinheit mit strengen Vorschriften zu unterlegen oder zu verbieten. Die meisten KI-Anwendungen fallen jedoch nicht unter diese Kategorien. Für sie gibt es keine Vorschriften oder nur Transparenzpflichten. Um zu bestimmen, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, wurden vier Risikoklassen gebildet:
Risikoklasse Beschreibung Regulierung Beispiel
inakzeptabel Bedrohung grundlegender Rechte Verbot Social Scoring, Manipulation,
Täuschung
hoch potenziell hohes Risiko für Betroffene weitreichende Anforderungen
(menschl. Aufsicht, hochwertige Datensätze etc.)
Kreditwürdigkeitsprüfung,
KI im Personalbereich
begrenzt Interaktion mit Menschen
& KI-generierte Inhalte
Transparenzpflicht
(Praxisleitfaden Art. 56 AIA)
Chatbots, Deepfakes
minimal alle anderen Systeme keine rechtlichen Anforderungen
(freiwillige Verhaltenskodizes)
Spamfilter, Predictive
Maintenance

Ab wann wird die KI-Verordnung umgesetzt?

Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Sie wird schrittweise in den nächsten Jahren wirksam:
  • ab Februar 2025: Verbotene KI-Systeme, die ein unvertretbares Risiko darstellen, dürfen nicht mehr verwendet werden. Zudem müssen Anbieter und Betreiber eine ausreichende KI-Kompetenz in der Belegschaft sicherstellen.
  • ab August 2025: Anwendbarkeit der Bestimmungen für "Allzweck-KI-Modelle“ (gemeint sind Basismodelle wie beispielsweise Chat-GPT) sowie Inkrafttreten der Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung
  • ab August 2026: allgemeine Anwendbarkeit der KI-Verordnung mit Ausnahme bestimmter Hochrisikosysteme sowie Geltung der Regelungen für “Deep Fakes”
  • ab August 2027: Anwendbarkeit der KI-Verordnung für bestimmte Hochrisikosysteme

Aufsicht und Sanktionen

Jedes EU-Mitgliedsland muss Aufsichtsbehörden benennen, bei denen etwaige Verstöße gegen die KI-VO zukünftig gemeldet werden können. Nationale Aufsichtsbehörde soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) werden. Verstöße gegen die KI-VO können mit Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens sanktioniert werden.

Was ist jetzt zu tun?

Die konkreten Anforderungen sind stets abhängig von dem speziellen KI-System, der eigenen Rolle sowie der Art der Verwendung des Systems und des Outputs! Wir empfehlen folgende Schritte:
  • Prüfen Sie, ob und wo KI in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird (beispielsweise beim Vertrieb der eigenen Produkte, im Kundenservice und Support, für personalisierte Werbung, bei der Automatisierung von Geschäftsprozessen oder im Bereich Predictive Analytics wie Predictive Maintenance, Betrugserkennung, Personalmanagement und Rekrutierung) und welche Mitarbeitenden mit den KI-Anwendungen arbeiten.
  • Stufen Sie Ihre KI-Systeme in die Risikoklassen und bestimmen Sie Ihre eigenen „Rollen“ (Anbieter, Betreiber etc.).
  • Erarbeiten Sie einen individuellen Pflichtenkatalog mit Zeitrahmen (Kompetenz-Anforderungen, Transparenzanforderungen), setzen Sie diesen um und beachten Sie zukünftige Spezifizierungen der Verordnung.
Bezogen auf die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen sowie deren Output sind neben der KI-Verordnung vielfältige rechtliche Anforderungen zu beachten (Arbeitsrecht, Datenschutz, Urheberrecht). Wir empfehlen zudem die Erarbeitung einer unternehmensinternen KI-Richtlinie.
Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur unterstützt außerdem Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland mit Erläuterungen, weiterführenden Links und einem FAQ-Bereich. Zu den Kennzeichnungspflichten von Betreibern von KI-Systemen gibt es zudem weitere Informationen bei der EU Kommission: Leitlinien und Verhaltenskodex für transparente KI-Systeme

Welche Kompetenzen sind gefordert?

Der AI-Act beschreibt KI-Kompetenz als
  • die Fähigkeit, fundiert mit KI-Systemen umzugehen (z. B. Umgang mit Systemen, Erkennen von KI-Systemen, Risikoklassen)
  • das Erkennen von Chancen und Risiken (z. B. Halluzination von KI, Ethik, Datenschutz)
  • Grundlage auf dieser Basis verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen
Ziel ist es, dass Mitarbeitende KI-Systeme sicher und effizient nutzen und Schäden vermeiden. Die Anforderungen an die KI-Kompetenz kann sich nach Risikoklasse der KI unterscheiden. Beispielhaft hat die KI-Nutzung im Bereich Marketing andere und ggf. nicht so folgenschwere Risiken wie eine KI-Nutzung in der Medizin. Die EU-Kommission hat weitere Informationen zur KI-Kompetenz bereitgestellt. Hilfreich ist auch das Hinweispapier zur KI-Kompetenz der Bundesnetzagentur. Die IHK Schwaben bietet einen kostenfreien KI-Kompetenz-Check, der für alle Unternehmen offen steht.

Wie können KI-Kompetenzen nachgewiesen werden?

In der aktuellen KI-Verordnung finden sich keine Anforderungen an eine Dokumentation oder Nachweispflicht der KI-Kompetenzvermittlung. Unternehmen sollten dennoch jegliche Evaluationen, Schulungsmaßnahmen, Inhalte und Umsetzung dokumentierten, um mögliche Risiken und Haftung im Schadensfall zu minimieren. Ein Verstoß gehen die Sicherstellung der KI-Kompetenz ist seit dem 2. August 2025 bußgeldbehaftet.

Industrie und Außenwirtschaft unter Druck: IHK-Ausschüsse diskutieren Folgen von Nahost-Krise und De-Industrialisierung

Die Wirtschaft sieht sich derzeit mit einer Vielzahl von Belastungen konfrontiert. Zwei davon standen im Mittelpunkt der gemeinsamen Sitzung der IHK-Fachausschüsse Industrie, Energie und Umwelt sowie International bei der meurer Verpackungssysteme GmbH: die Folgen der Nahost-Krise sowie die De-Industrialisierung in Deutschland.
Die beiden Ausschussvorsitzenden Dietmar Hemsath, Geschäftsführer der Georgsmarienhütte GmbH, und Bernard Storm, Geschäftsführer der August Storm GmbH & Co. KG, betonen zu Beginn deutlich: “Die Lage vieler Unternehmen ist weiterhin stark angespannt. Der rückläufige IHK-Konjunkturklimaindex zeigt, dass zahlreiche Betriebe mit wachsender Unsicherheit auf die kommenden Monate blicken.“
Dazu tragen aktuell insbesondere die Auswirkungen des Iran-Krieges bei, zu denen Elisabeth Strahl von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) berichtete. International tätige Unternehmen seien von gestörten Handelswegen, steigenden Transportkosten und einer zunehmenden Unsicherheit bei Investitionen betroffen. Zudem wachse die Sorge vor Engpässen bei Energie und wichtigen Rohstoffen. Viele Industrieunternehmen seien auf stabile Lieferungen von Öl, Gas sowie chemischen Grundstoffen angewiesen, die über die Region transportiert werden. „Die wirtschaftlichen Folgen durch Störungen in den Transportwegen und Schäden an den Energieinfrastrukturen werden für die Unternehmen länger spürbar bleiben – selbst wenn die Straße von Hormus bald komplett und sicher geöffnet werden sollte“, sagte Strahl.
Dies erhöhe den ohnehin hohen Wettbewerbsdruck auf Industrieunternehmen. Christopher Meisner von den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN) erläuterte, dass hohe Energiepreise, langwierige Genehmigungsverfahren und der Fachkräftemangel die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts belasten und zu einer zunehmenden De-Industrialisierung in Deutschland führen. Besonders energieintensive Industriebetriebe reduzierten Investitionen oder verlagerten Produktionskapazitäten ins Ausland. Auch in Niedersachsen und in der Region sei diese Entwicklung zunehmend sichtbar. So verlor etwa der IHK-Bezirk seit 2022 rund 2.500 Industriearbeitsplätze.
Allerdings machte Geschäftsführer Jens Gozian am Beispiel des gastgebenden Unternehmens, der meurer Verpackungssysteme GmbH in Fürstenau, deutlich, dass eine De-Industrialisierung kein zwangsläufiger Prozess ist. Das Unternehmen entwickelt und produziert Verpackungsmaschinen für die Getränkeindustrie und ist international tätig. Der Erfolg des Betriebs seit Übernahme durch die US-amerikanische ITW-Unternehmensgruppe sei vor allem durch eine strikte Fokussierung nach dem sogenannten ITW Front-To-Back 80:20-Geschäftsmodell möglich gewesen. Danach entfallen rund 80 Prozent des Geschäfts auf wenige große Hauptkunden. „Nach der Übernahme des Unternehmens im Jahr 2013 hatte meurer rund 2.500 Kunden, heute sind es etwa 250“, so Gozian. Die enge Bindung an erfolgreiche, international tätige Kunden ermögliche eine verlässliche Auslastung und eine frühzeitige Einbindung in neue Projekte. Gleichzeitig investiere das Unternehmen kontinuierlich in Automatisierung und standardisierte Maschinenplattformen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehenden IHK-Fachausschüsse Industrie, Energie und Umwelt sowie International treffen sich dreimal jährlich. Ihre Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.

Infrastruktur ausbauen und Verlässlichkeit gewährleisten

Das DIHK-Energiewendebarometer 2026 zeigt für unsere Region erstmals einen leicht positiven Gesamtsaldo: 33 % der Unternehmen sehen positive, 20 % negative Auswirkungen der Energiewende auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Bundesweit zeigt die Umfrage, dass die Energiewende von 40 % der Unternehmen negativ beurteilt wird.
Sehr deutlich zeigt die Umfrage die Wünsche unserer Unternehmen an die Politik. 90 % fordern einen verlässlicheren Ausbau der Energieinfrastruktur, 77 % dabei auch ein stärkeres finanzielles Engagement des Staates, 70 % niedrigere Steuern und Abgaben auf Strom und 67 % unterstützen die Leitprinzipien Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit.
„Es braucht eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung, damit unsere Wirtschaft auf solider Basis investieren kann“, erklärte Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie unserer IHK. „Preissteigerungen und Unsicherheiten infolge internationaler Krisen und Verwerfungen sind externe Belastungen. Hausgemachte energiepolitische Entscheidungen verstärken diese Effekte leider unnötig. Hier besteht Handlungsdruck“, betonte Schweda.
Die hohen Energiepreise wirken sich weiterhin auf Investitionen aus. 43 % der Betriebe sehen darin einen Verlust der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland. 20 % stellen Investitionen in Kernprozesse zurück, 10 % Investitionen in Forschung und Innovation.
Denn 67 % unserer Wirtschaft beklagen die fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit der Energiepolitik, 60 % zu viel Bürokratie und 53 % zu langsame Genehmigungsverfahren. Doch es wird nicht nur beklagt, sondern vor allem gemacht. „Positiv ist, dass unsere Unternehmen innerbetriebliches Engagement und Motivation für den Standort beweisen“, sagt Schweda. 74 % haben ihre Effizienz gesteigert und 52 % eine eigene Energieerzeugung aufgebaut.
Wie erfolgreich unsere Unternehmen die Energiewende bewältigen und als wirtschaftliche Chance nutzen, wird im Bundesvergleich deutlich. Der Barometerwert erreicht in unserem IHK-Bezirk 6,9 gegenüber −1,7 in Niedersachsen und −11,5 im Bund. Das Ergebnis fügt sich in das Gesamtbild ein: Auch weitere norddeutsche Regionen bewerten die Energiewende positiv.
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien stärkt unsere Region und den gesamten Norden. Jetzt kommt es darauf an, dass die EEG-Novelle einen verlässlichen und technologieoffenen Rahmen setzt. Nur mit Planbarkeit können die Betriebe ihre Stärken ausspielen. Das ist die Grundlage für Wachstum“, macht Schweda deutlich.

H2-Hochlauf, wie ist der Stand?

Der Markthochlauf bleibt hinter den politischen Zielen zurück. Eine neue Studie im Auftrag der DIHK benennt die Ursachen. Für unseren Bezirk mit dem Hydrogen Valley Emsland ist das mehr als eine Randnotiz.

Der Stand im Bund

Wasserstoff gilt als unverzichtbarer Baustein der industriellen Transformation. Doch der Weg von der Strategie in die Praxis ist steiniger als erwartet: Projekte laufen langsamer als geplant, Investoren warten ab, viele Unternehmen können den Umstieg weder wirtschaftlich begründen noch vertraglich absichern. Das zeigt die Studie „Meilensteine für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf bis 2040", die die r2b energy consulting GmbH im Auftrag der DIHK entlang der gesamten Wertschöpfungskette erstellt hat. Der Hochlauf stockt dabei nicht an einem einzelnen Engpass, sondern am fehlenden Gleichklang von Wirtschaftlichkeit, klarer Regulierung, verlässlicher Nachfrage und koordinierter Infrastruktur. Grüner Wasserstoff kostet im Großhandel knapp über 8 Euro je Kilogramm, hinzu kommen Netzentgelte sowie Kosten für Transport, Speicherung und Zertifizierung. „Viele Unternehmen wollen investieren, brauchen dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen", betont Sebastian Bolay, DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie.

Der Stand im Bezirk

Die Studie empfiehlt deshalb, die europäischen Kriterien für grünen Wasserstoff pragmatischer zu fassen und die Netzentgelte für Elektrolyseure rechtssicher festzulegen. Vor allem aber fehlt es an Infrastruktur: Während das Kernnetz planerisch weit fortgeschritten ist, liegen viele potenzielle Abnehmer abseits der Trassen. Für regionale Verteilnetze gibt es bis heute keinen verbindlichen Rahmen, auch großskalige Speicher sind trotz langer Vorlaufzeiten kaum angeschoben. Wie viel davon abhängt, zeigt der Blick ins Emsland. Die Region wurde 2024 von der EU als erstes deutsches „Hydrogen Valley of the Year" ausgezeichnet. Neben vielversprechenden im Vergleich kleineren Projekten in unserem Bezirk, entstehen am Standort Lingen der RWE AG 300 Megawatt Elektrolyseleistung, die BP Europa SE plant weitere 100 Megawatt. Bis 2027 wächst die Elektrolyseleistung in Lingen damit auf rund 400 Megawatt. August 2026 erreichte Wasserstoff aus Lingen erstmals per 120 Kilometer Pipeline den Chemiepark Marl im Ruhrgebiet.

Ausblick

Wann diese Kapazitäten ausgelastet werden, entscheidet sich an genau den Punkten, die die Studie beschreibt. Die Weichen werden derzeit gestellt: Die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Wasserstoffmarkt werden derzeit weiterentwickelt; zugleich überprüft die EU ihre Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff. Mit einem skalierenden Markt rechnet die Studie ab Mitte der 2030er-Jahre.
Die ganze Studie zum nachlesen findet sich hier.