IHKN-Fokus „Innovationsfähigkeit“ - Staatliche Rahmenbedingungen wirken einschränkend

Um die Innovationsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft zu bewerten, führten die sieben niedersächsischen IHKs im Sommer 2020 eine Kurzumfrage zur Innovationsfähigkeit bei knapp 200 produzierenden Unternehmen bzw. industrienahen Dienstleistern durch. Parallel wurden der Innovationsindex 2018 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sowie verschiedene Innovationsindikatoren ausgewertet.
Ziel ist es, einen Überblick über die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft zu schaffen und zudem einen grundsätzlichen Vergleich auf Ebene der IHK-Bezirke zu ermöglichen. Die IHKs wollen die Ergebnisse nutzen, um Gespräche mit Unternehmen, Politik und Verwaltung zu führen. Darüber hinaus sollen aus den allgemeinen Handlungsempfehlungen regionale Impulse entwickelt werden.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze
Erste IHKN-Kurzumfrage „3 Fragen zur Innovationsfähigkeit“
Unternehmen setzen auch in der Krise auf Innovationen: Mehr als jedes vierte Unternehmen hat seine Innovationsaktivitäten in den ersten drei Monaten der Corona-Pandemie erhöht, mehr als 40 Prozent prognostizieren weitere Zunahmen. Um dieses Potenzial tatsächlich zu erschließen, müssen die staatlichen Rahmenbedingungen verbessert werden sowie die Personal- und Kapitalverfügbarkeit gewährleistet sein:
  • Staatliche Rahmenbedingungen wirken einschränkend: Zu viele Unternehmen in Niedersachsen fühlen sich durch staatliche Rahmenbedingungen in ihrer Innovationsfähigkeit eingeschränkt – mehr als jedes Vierte beurteilt diese als "schlecht". Jedes Sechste erwartet, dass sich diese in den kommenden Monaten noch weiter verschlechtern werden. Handlungsfelder: Bürokratische Anforderungen bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sowie allgemeine Bürokratie, übermäßige Dokumentationspflichten.
  • Verschlechterungen beim Kapital erwartet: Die künftige Verfügbarkeit von Kapital für Innovationen bereitet jedem vierten befragten Unternehmen Sorge. Rund jedes Zweite sieht aktuell Optimierungsbedarf. Handlungsfelder: Fortführung und Mittelausstattung der landeseigenen Innovationsprogramme, kürzere Bewilligungsprozeduren, höhere Transparenz bei Fördermitteln.
  • Ausblick beim Personal positiv: Bereits jedes zweite Unternehmen schätzt seine Innovationsfähigkeit in Bezug auf Personal als „gut“ ein, knapp jedes Vierte geht davon aus, dass sich die Verfügbarkeit von Personal für Innovationen noch verbessern wird. Handlungsfelder: Stärkung der Technik-Bildung, Erhöhung des Frauenanteils in Ingenieurswissenschaften, Stärkung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
Den vollständigen IHKN-Fokus „Innovationsfähigkeit“ finden Sie hier.
Quelle: IHK Niedersachsen, 20. November 2020