Bundesregierung veröffentlicht "Handlungskonzept Stahl"
Mit dem „Handlungskonzept Stahl“ möchte die Bundesregierung die Branche klimafreundlicher gestalten, wobei auch der Schutz vor Carbon-Leakage und faire Wettbewerbsbedingungen berücksichtigt werden sollen. Schätzungen der Branche halten Investitionen in Höhe von 30 Milliarden Euro für eine CO2-freie Stahlproduktion in Deutschland bis 2050 für erforderlich.
Das „Handlungskonzept Stahl“ ist ein Nachfolgeprodukt der „Industriestrategie 2030“ und knüpft ebenfalls an den Klimaschutzplan 2050, das Klimaschutzprogramm 2030 und den Green Deal an. Wie die Strategie selbst ausführt, ist die Stahlproduktion in Deutschland seit 2010 um rund 10 Prozent auf 39,7 Millionen Tonnen gesunken. Um die Stahlbranche zukunftssicher zu gestalten, setzt die Bundesregierung folgende Themenschwerpunkte:
Chancengleichheit auf dem globalen Stahlmarkt schaffen
Die Bundesregierung möchte sich innerhalb der EU und mit den ebenfalls betroffenen Drittstaaten für ein entschlosseneres Vorgehen gegen marktverzerrende Maßnahmen wie WTO-widrige Subventionen und WTO-widrige Dumpingpreise einsetzen. Ziel ist es auch, globale Überkapazitäten abzubauen.
Die Bundesregierung möchte sich innerhalb der EU und mit den ebenfalls betroffenen Drittstaaten für ein entschlosseneres Vorgehen gegen marktverzerrende Maßnahmen wie WTO-widrige Subventionen und WTO-widrige Dumpingpreise einsetzen. Ziel ist es auch, globale Überkapazitäten abzubauen.
Carbon Leakage vermeiden
Die Bundesregierung möchte sich bei einem möglichen Reviewprozess der EU ETS-Richtlinie 2021 für die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten einsetzen. Dabei sollen Anreize für technologische Innovationen gesetzt werden. Auch die Möglichkeit einer Kompensation der CO2-bedingten Strompreissteigerungen für Industrieanlagen erachtet die Bundesregierung für wichtig. Außerdem möchte die Bundesregierung prüfen, ob Grenzausgleichssysteme (CBA) rechtlich belastbar ausgestaltet werden können.
Die Bundesregierung möchte sich bei einem möglichen Reviewprozess der EU ETS-Richtlinie 2021 für die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten einsetzen. Dabei sollen Anreize für technologische Innovationen gesetzt werden. Auch die Möglichkeit einer Kompensation der CO2-bedingten Strompreissteigerungen für Industrieanlagen erachtet die Bundesregierung für wichtig. Außerdem möchte die Bundesregierung prüfen, ob Grenzausgleichssysteme (CBA) rechtlich belastbar ausgestaltet werden können.
Carbon Contracts for Difference
Carbon Contracts for Difference sollen den finanziellen Anreiz zu CO2-Einsparungen erhöhen. Dabei garantiert der Staat dem Unternehmen einen definierten CO2-Preis, wobei sich dieses im Gegenzug zu vertraglich festgesetzten Emissionsminderungen durch Investitionen in innovative Technologien verpflichtet. Die Vergabe könnte auf der Basis von Einzelprojekten und auf Nachfragebasis oder im Zuge einer Ausschreibung erfolgen. Eine Quote auf CO2-armen Stahl in Endprodukten wird in der Strategie ebenfalls in Betracht gezogen.
Carbon Contracts for Difference sollen den finanziellen Anreiz zu CO2-Einsparungen erhöhen. Dabei garantiert der Staat dem Unternehmen einen definierten CO2-Preis, wobei sich dieses im Gegenzug zu vertraglich festgesetzten Emissionsminderungen durch Investitionen in innovative Technologien verpflichtet. Die Vergabe könnte auf der Basis von Einzelprojekten und auf Nachfragebasis oder im Zuge einer Ausschreibung erfolgen. Eine Quote auf CO2-armen Stahl in Endprodukten wird in der Strategie ebenfalls in Betracht gezogen.
Wasserstoff
Die Bundesregierung geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren ein globaler Wasserstoffmarkt entstehen wird. Ziel ist es, den Einsatz von Kokskohle zur Stahlerzeugung schrittweise auf Wasserstoff umzustellen. Um den Wasserstoffbedarf in der Stahlindustrie decken zu können, soll blauer und türkiser Wasserstoff für eine Übergangszeit genutzt werden dürfen. Langfristig wird der Einsatz von grünem Wasserstoff forciert. Sie finden das “Handlungskonzept Stahl” hier.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren ein globaler Wasserstoffmarkt entstehen wird. Ziel ist es, den Einsatz von Kokskohle zur Stahlerzeugung schrittweise auf Wasserstoff umzustellen. Um den Wasserstoffbedarf in der Stahlindustrie decken zu können, soll blauer und türkiser Wasserstoff für eine Übergangszeit genutzt werden dürfen. Langfristig wird der Einsatz von grünem Wasserstoff forciert. Sie finden das “Handlungskonzept Stahl” hier.
Quelle: DIHK