Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gilt für Beschäftigte, die Aufgaben in Bewachungsunternehmen neu übernehmen. Die Unterrichtung erfolgt innerhalb von 40 Unterrichtsstunden.
Unterrichtungsinhalte:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die nächsten Unterrichtungsverfahren für Angestellte (40 Stunden):
  • 27. – 31. Mai 2024 (ausgebucht, Warteliste)
  • 24. – 28. Juni 2024
  • 5. – 9. August 2024
  • 23. – 27. September 2024
  • 4. – 8. November 2024
  • 9. – 13. Dezember 2024
Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Unterrichtungsbeginn! Falls sich bis dahin nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben, kann es sein, dass das Unterrichtungsverfahren aus Kostengründen abgesagt werden muss.
Hinweis:
Hier können Sie sich neu registrieren und sich zur Unterrichtung anmelden.
Haben Sie sich bereits bei uns registriert? Dann klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen zum Unterrichtungsverfahren, z. B. Befreiungsvoraussetzungen, erhalten Sie im Infoblatt.
Beachten Sie bitte, dass für bestimmte Tätigkeiten (Türsteher vor gastgewerblichen Diskotheken, Kaufhausdetektive sowie Citystreifen) die Sachkundeprüfung erforderlich ist (s. u.).
Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34 a GewO ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung.
Wichtig: Als Türsteher, Kaufhausdetektive und Security-Mitarbeiter im öffentlichen Verkehrsraum müssen Sie eine zusätzliche Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.