Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gilt für Beschäftigte, die Aufgaben in Bewachungsunternehmen neu übernehmen. Die Unterrichtung erfolgt innerhalb von 40 Unterrichtsstunden.
Unterrichtungsinhalte:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die nächsten Unterrichtungsverfahren für Angestellte (40 Stunden):
- 17. – 21. März 2025 (ausgebucht, Warteliste)
- 5. - 9. Mai 2025
- 2. - 6. Juni 2025
Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Unterrichtungsbeginn! Falls sich bis dahin nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben, kann es sein, dass das Unterrichtungsverfahren aus Kostengründen abgesagt werden muss.
Weitere Informationen zum Unterrichtungsverfahren, z. B. Befreiungsvoraussetzungen, erhalten Sie im Infoblatt.
Beachten Sie bitte, dass für bestimmte Tätigkeiten (Türsteher vor gastgewerblichen Diskotheken, Kaufhausdetektive sowie Citystreifen) die Sachkundeprüfung erforderlich ist (s. u.).
Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34 a GewO ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung.
Wichtig: Als Türsteher, Kaufhausdetektive und Security-Mitarbeiter im öffentlichen Verkehrsraum müssen Sie eine zusätzliche Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.